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Faltblatt „Hunde im Naturschutzgebiet“
Um rücksichtsvolles Verhalten in Naturschutzgebieten wirbt das
Umweltschutzamt seit ein paar Wochen mit einem neuen
Informationsfaltblatt bei Hundebesitzerinnen und -besitzern. Das
Faltblatt „Hunde im Naturschutzgebiet“ informiert über Regeln, die
aus Sicht des Natur- und Artenschutzes von Hundebesitzenden
beim Ausführen ihrer Vierbeiner in Naturschutzgebieten zu
beachten sind und erklärt die Gründe dafür.

Naturschutzgebiete sind in der Kategorie der Schutzgebiete die
bedeutendste und strengste in Deutschland. Der Schutz von Tierund
Pflanzenarten samt ihrer Lebensräume hat hier absoluten
Vorrang. In den Verordnungen zu den Freiburger
Naturschutzgebieten ist zum Schutz der wildlebenden Tiere und
Pflanzen geregelt, dass Hundehaltende ihre Vierbeiner anleinen
müssen. Vor allem in der Brut- und Aufzuchtszeit sind
freilaufende und stöbernde Hunde eine Gefahr für viele
Vogelarten. Durch die stöbernden Hunde werden bodenbrütende
Vögel aufgeschreckt. Sie lassen das Nest zurück und ihre Jungen
werden zur leichten Beute für Nesträuber. Auch im Winter zehren
die permanenten Störungen durch freilaufende Hunde enorm an
den überlebensnotwendigen Fettreserven vieler Wildtiere. Aber
nicht nur für Wildtiere sind freilaufende Hunde ein Problem. Ihre
Hinterlassenschaften düngen und verunreinigen Wiesen und
Weiden, was bestimmte seltene Pflanzenarten zurückdrängt und
zu Problemen bei der Verwertung der Heuernte führen kann.

Das Informationsfaltblatt will bei den Hundebesitzenden für eine
umsichtige naturverträgliche Nutzung der Freiburger
Naturschutzgebiete werben. Er liegt beim Bürgeramt, bei den
Servicestellen für Hundesteuer, bei den Ortsverwaltungen und
beim Umweltschutzamt aus. Zusätzlich werden die
Naturschutzwarte, die sich ehrenamtlich an der Betreuung der
Naturschutzgebiete beteiligen, das Faltblatt zur Aufklärung von
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern vor Ort nutzen.

Wo die insgesamt sieben Naturschutzgebiete in Freiburg liegen,
ist der Karten auf dem Faltblatt zu entnehmen.
 
Eintrag vom: 27.08.2015  




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