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Dienstag, 3. Dezember 2024
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NABU: Rechtsetzung zum Schutz des Wolfes ist eindeutig
NABU weist Forderung des DJV nach einer Neubewertung der Wolfspopulation zurück

Der NABU weist die Forderung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) nach einer Neubewertung der Wolfspopulation zum jetzigen Zeitpunkt zurück. „Das Wolfsmonitoring ist in der Praxis bislang nicht ausreichend umgesetzt, so dass uns wichtige Erkenntnisse über Wanderbewegungen, Revieransprüche und langfristige Reproduktionserfolge nicht vorliegen, die wissenschaftlich fundierte Aussagen über die Bestandsentwicklung möglich machen. Daher ist es in der derzeitigen Situation nicht hilfreich, laufend nach Argumenten zu suchen, den Wolf am Grünen Tisch als im Bestand gesichert zu erklären, während die drängendsten Fragen unbeantwortet bleiben“, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Auch zu der Frage, ob einzelne Wölfe dauerhaft ein auffälliges Verhalten an den Tag legen, sei bislang zu wenig bekannt. Es entspräche nicht der Faktenlage, den Wolf als Risikofaktor für den Menschen zu erklären. Erst in der vergangenen Woche war in Sachsen erneut ein erschossener Wolf gefunden worden. „Die negative Haltung und Öffentlichkeitsarbeit des DJV und seiner Landesverbände sind mit dafür verantwortlich, dass er seinen Mitgliedern impliziert, der Wolf bringe zwangsläufig nur Probleme mit sich. Insofern verursacht der DJV eine Atmosphäre der Intoleranz gegenüber Wölfen. Manch einer mag da den illegalen Abschuss eines Wolfes als eigene Heldentat sehen“, so Miller. Der DJV solle lieber seine Rolle als anerkannter Naturschutzverband wahrnehmen und gemeinsam für die Akzeptanz des Wolfes werben. „In der Rückkehr des Wolfes liegt auch eine Chance für die Natur, die der DJV trotz allen Engagements vieler Jäger in Sachen Wolfsschutz nicht wahrnimmt“, kritisierte Miller.

Darüber hinaus mache es sich der Jagdverband zu einfach, eine Änderung des Schutzstatus in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) zu fordern: „Der Wolf ist darüber hinaus auch über die Berner Konvention und das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt“, so Miller. Der DJV müsse eine Antwort darauf geben, ob er wegen des Wolfes sämtliche Rechtsetzungen im Artenschutz in Frage stellen wolle. Der NABU vermisst im jüngsten Positionspapier des DJV zum Wolf ein klares Bekenntnis zu dieser Art. „Wenn es das einzige Ziel der Jägerschaft ist, über die Hintertür die Bejagung des Wolfes wieder einführen zu wollen, sollen sie dies auch offen und ehrlich formulieren“, ergänzte Miller. Dies könne dann aber nicht auf der Grundlage als anerkannter Naturschutzverband erfolgen, sondern diene lediglich den Eigeninteressen der Jäger.
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Eintrag vom: 06.08.2015  




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