Grillen nur an vier Stellen / Hinterher aufräumen selbstverständlich
In Karlsruher Grünanlagen picknicken ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Abfälle sorgfältig aufgeräumt und entsorgt werden. So sollten etwa Essensreste in Zeitungspapier eingewickelt und in die heimische Biotonne gegeben werden. Darauf macht das städtische Amt für Abfallwirtschaft (AfA) aufmerksam.
Für Grillfreunde gelten andere Regeln, denn der Umgang mit offenem Feuer und die Entsorgung der glühenden Asche stellen besondere Anforderungen an den Grillplatz. Deshalb ist Grillen nur an vier Stellen im Stadtgebiet erlaubt. Es sind dies der Grillplatz Hardtwald (Friedrichstaler Allee 1), der Grillplatz Rennwiesen (Ettlinger Allee 3), der Grillplatz Oberwaldsee (Holderweg 54) sowie der Grillplatz Tiefentalstraße zwischen der Straßenbahnendstation Wolfartsweier und Hohenwettersbach.
Auch hier ist es selbstverständlich, Hinterlassenschaften nach dem Grillen zu entsorgen und den Grillplatz zu säubern. Glühende Holzkohle oder Asche sollte vollständig gelöscht sein. Nach dem Erkalten können die Reste in die bereitgestellten Abfallgefäße geschüttet werden.
Das AfA empfiehlt zudem, vorbereitetes Essen in Frischhaltedosen und Getränke in Mehrwegflaschen mitzubringen. Leichtes Mehrweggeschirr und -besteck könne immer wieder genutzt werden und vermeide unnötigen Abfall. Von der Verwendung von Einweggrills rät das AfA ab. Sie verursachen viel Müll und beschädigen durch den direkten Bodenkontakt die Grünflächen.
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