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Erholungslandschaft Weinberg von Wetzlar dank EU-Naturschutzrichtlinien
Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau fĂŒhren

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den PrĂŒfstand: Bis zum 24. Juli haben alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich im Internet zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze fĂŒr den Natur- und Artenschutz zu Ă€ußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „NaturschĂ€tze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.

„Alle hoch gehaltenen Ziele, den teilweise enormen RĂŒckgang der Vielfalt zu stoppen und umzukehren, sind bisher gescheitert. Das zeigt auch der aktuelle Artenschutz-Report des Bundesamtes fĂŒr Naturschutz. Wenn nun die EU-Kommission in einem angeblichen „Fitness-Check“ das europĂ€ische Naturschutzrecht beleuchtet, dann steht dahinter die Absicht, es zu deregulieren. Ich warne vor einem weiteren Abbau des Schutzes der Natur. Naturschutz und Landwirtschaft sind kein Gegensatz“, so HĂ€usling. Vielmehr sei die extensive Landwirtschaft der Garant fĂŒr den Erhalt des Gebietes. SchĂ€ferei sei aber ohne Naturschutz-Fördermittel nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Vermarktung von LĂ€mmern erbringt nur 36 Prozent des Umsatzes. 60 Prozent hingegen kommen aus der landwirtschaftlichen BetriebsprĂ€mie und Naturschutzmitteln.

„Auch Naturschutz und Erholung der Menschen sind keine GegensĂ€tze“, ergĂ€nzte Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU. Die NĂ€he zur Stadt Wetzlar lockt zahlreiche SpaziergĂ€nger an. Das Gebiet solle und könne auch Erholungsraum fĂŒr die Menschen sein. Zahlreiche NABU-Schutzgebietsbetreuer bieten regelmĂ€ĂŸig FachfĂŒhrungen an.
In den nĂ€chsten Wochen erblĂŒht die offene Landschaft und die Luft duftet nach Thymian. Das Gebiet trĂ€gt nicht nur den Titel „Nationales Naturerbe“, sondern hat auch den Schutzstatus eines EU-Vogelschutzgebietes und eines Fauna-Flora-Habitat-Gebietes, wie insgesamt 20,9 Prozent der hessischen LandesflĂ€che. Es bildet damit einen wichtigen Trittstein im EU-weiten Naturschutznetzwerk Natura 2000. Artenreiche Magerrasen sind in der hessischen Landschaft selten geworden. Sie sind durch intensive Landwirtschaft und DĂŒngung verschwunden. Dass der Weinberg als Naturschatz erhalten blieb, verdankt er der zeitweisen Nutzung als militĂ€rischem Übungsplatz. Als das MilitĂ€r abzog, gab es sofort PlĂ€ne, Teile des Gebietes mit einer Trabantenstadt zu bebauen. Erst mit der Ernennung zum EuropĂ€ischen Schutzgebiet wurden diese PlĂ€ne von der Stadt fallen gelassen. Der Schutzstatus verpflichtet nun zum Erhalt der wertvollen LebensrĂ€ume. Im Jahr 2012 wurde das Gebiet im Zuge des Programms „Nationales Naturerbe“ von der Bundesregierung an die NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe ĂŒbertragen. Seither kĂŒmmert sich der NABU um das Gebiet, unterstĂŒtzt von einer NAJU-Kindergruppe den „Weinberg-Rangern“.

Die Finanzierung der SchĂ€fererei und von gezielten Maßnahmen fĂŒr seltene Arten, wie Kammmolch, Gartenrotschwanz, Wendehals, Schlingnatter und Zauneidechse gibt es nur durch den europĂ€ischen Schutzstatus. Die Pflege der trockenen europĂ€ischen Heiden, der Silikatfelsen und artenreichen Borstgrasrasen ist ohne Schafe nicht möglich. „Diese schöne Kulturlandschaft zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn die EU-Naturschutzrichtlinien nun in BrĂŒssel einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen werden: der Erhalt dieses und anderer NaturschĂ€tze in Hessen könnte erschwert oder gar unmöglich gemacht werden“, so Eppler weiter. 42 verschiedene Lebensraumtypen, 132 Tier- und Pflanzenarten sowie 140 Vogelarten unterstehen dem besonderen europĂ€ischen Schutz in Hessen.

Mit Blick auf die EU-BĂŒrgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU unter www.NABU.de/naturschaetze zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich fĂŒr starke Naturschutzgesetze in der EuropĂ€ischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die AbschwĂ€chung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland ĂŒber 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwĂ€cht werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von FledermĂ€usen, Bibern, Wildkatzen und BuchenwĂ€ldern stĂŒnde wieder zur Debatte.
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Eintrag vom: 05.06.2015  




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