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Dienstag, 3. Dezember 2024
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Rote Liste bedrohter Vogelarten in Europa vorgelegt
Vogelschutzrichtlinie zeigt Wirkung - Natur in der Kulturlandschaft muss besser erhalten werden

Der NABU-Dachverband BirdLife International hat am heutigen Mittwoch in Brüssel die Rote Liste
bedrohter Vogelarten in der EU und in ganz Europa vorgelegt. Danach sind Erfolge bei der gezielten Rettung seltener Arten zu beobachten. Ehemals häufige Arten nehmen jedoch ab, weil ihnen zunehmend Lebensraum verloren geht. Für die Beurteilung des Aussterberisikos aller europäischen Vogelarten nach den weltweit anerkannten Richtlinien der IUCN standen die jüngsten Berichte aller EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie und vergleichbare Daten aus den anderen europäischen Ländern zur Verfügung. Der Bericht wurde im Auftrag der EU-Kommission erstellt.

„Es ist sehr ermutigend zu sehen, dass gezielte Artenschutzmaßnahmen zur Rettung besonders gefährdeter seltener Arten geführt haben. In den meisten Fällen ist dies dem besonderen Schutz der Arten durch die EU-Vogelschutzrichtlinie zu verdanken, die 1979 verabschiedet wurde und nun ihre Wirkung entfaltet. Ein unüberhörbares Warnsignal ist jedoch, dass dies bisher nur bei sehr seltenen Arten gelingt, vermeintliche Allerweltsarten aber landen inzwischen europaweit auf der Roten Liste, weil wir es nicht schaffen, auch in unserer Kulturlandschaft Natur zu erhalten“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

18 Prozent der 451 Vogelarten der EU wurden als gefährdet eingestuft und könnten damit innerhalb der nächsten 100 Jahre komplett aus der EU verschwinden. Auf kontinentaler Ebene wurden 13 Prozent von 533 europäischen Vogelarten als gefährdet eingeschätzt, zehn Prozent dieser Arten gelten sogar auf globaler Ebene als vom Aussterben bedroht.

Im Vergleich zur letzten Gefährdungseinschätzung im Jahr 2004 gibt es dabei zahlreiche Erfolgsgeschichten: 20 Arten haben die Gefährdungsränge verlassen, weitere 25 Arten sind heute weniger gefährdet als damals. Auch sie haben besonders von der EU-Vogelschutzrichtlinie profitiert, in deren Rahmen gezielte Schutzmaßnahmen angeregt und z.B. durch das EU-LIFE-Programm gefördert wurden. „Aus dieser Gruppe sind Seeadler und Großtrappe die prominentesten Arten, bei denen auch Deutschland zur Sicherung der Bestände wesentlich beigetragen hat. Andere Gewinner finden sich vor allem bei verschiedenen Greifvogelarten und endemischen Vogelarten der Kanaren, Madeiras und der Azoren“, sagte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.

Im Gegenzug mussten 29 Arten neu in die Rote Liste aufgenommen werden. Diese Gruppe umfasst überwiegend ehemals häufige Vogelarten des Agrarlands und der Meere und Küsten, die besonders von den flächendeckenden Auswirkungen der Landnutzungsintensivierung und des Klimawandels betroffen sind. „Es gelingt vergleichsweise gut, sehr seltene Arten vor dem Aussterben zu bewahren. Gleichzeitig schaffen wir es nicht zu verhindern, dass häufige Vogelarten so selten werden, dass wir sie bald nur noch in Schutzgebieten beobachten können“, so Lachmann weiter. Aus deutscher Sicht alarmierend ist die Neuaufnahme der früher häufigen Arten Turteltaube, Austernfischer und Wiesenpieper in die europaweite Rote Liste, wo sich auch die typischen Wiesenvogelarten Kiebitz und Großer Brachvogel bereits befinden. Auch zum großen Teil in der deutschen Ostsee überwinternde Arten wie Eisenten und Samtenten, die dort u.a. durch den Beifang in Fischernetzen bedroht sind, finden sich auf der europaweiten Roten Liste.

Nicht alle Arten, die in dieser neuen EU-Liste als „nicht vom Aussterben bedroht“ geführt werden, wiesen jedoch einen guten Erhaltungszustand auf. Nach dem kürzlich erschienenen und auf dem gleichen Datenmaterial beruhenden Bericht der EU zum Zustand der Natur („State of Nature“-Bericht) gelten viele von ihnen als stark abnehmend oder bereits auf Restbestände reduziert, so dass sich insgesamt 48 Prozent aller Arten in einem schlechten Zustand befinden und damit die Artenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 kaum zu erreichen sein werden.
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Eintrag vom: 05.06.2015  




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