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Donnerstag, 21. November 2024
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NABU: Klare Orientierung bei Artenschutz-Konflikten in der Windkraftplanung
Planungspraxis gefÀhrdet weiterhin seltene Arten

Der NABU hat den Beschluss der Umweltminister der LĂ€nder zur Freigabe des sogenannten „Neuen HelgolĂ€nder Papiers“ begrĂŒĂŸt. Damit erhalten Windkraftplaner von nun an in Deutschland mehr Planungssicherheit bei der Anlage von Windkraftanlagen in der NĂ€he von sensiblen Vogelvorkommen. Im Papier geregelt sind die empfohlenen MindestabstĂ€nde zwischen den Anlagen und seltenen Arten, wie etwa Schreiadlern, Rotmilanen oder Schwarzstörchen.

Die Minister beendeten damit auf der Umweltministerkonferenz im oberfrÀnkischen Kloster Banz einen langjÀhrigen Diskussionsprozess.
„Bislang gab es immer wieder gravierende VersĂ€umnisse bei der Wahl von Standorten und der Umsetzung einzelner Projekte. Wir freuen uns, dass nun endlich Politik, Windkraftplaner und NaturschĂŒtzer eine vor Gericht belastbare Grundlage haben. So können Konflikte zwischen Windkraft und Vogelschutz kĂŒnftig gelöst werden – ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer naturvertrĂ€glichen Energiewende“, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.

Das „Neue HelgolĂ€nder Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur GefĂ€hrdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und stellt damit auch die fachliche Messlatte fĂŒr die GenehmigungsfĂ€higkeit von Windkraftplanungen dar. Die Empfehlungen waren bereits vor zwei Jahren von der LĂ€nderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitet und seither diskutiert worden. Mit der heutigen Entscheidung endet dieser langwierige Prozess, in dessen Verlauf NaturschĂŒtzer eine politische Aufweichung der wissenschaftlich begrĂŒndeten Abstandsempfehlungen befĂŒrchtet hatten. „Dieser Weg war ausgesprochen zĂ€h. Doch er hat dazu gefĂŒhrt, dass das Papier nun von höchster politischer Ebene beschlossen wurde. In der Praxis wird ihm das ein besonderes Gewicht verleihen“, so Miller weiter.

Das ursprĂŒngliche „HelgolĂ€nder Papier“ war bereits 2007 durch die LĂ€nderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten veröffentlicht worden. Immer wieder wurde seither in strittigen FĂ€llen seine GĂŒltigkeit als fachliche Messlatte von Gerichten bestĂ€tigt. Das aktuelle Papier ist eine aktualisierte Version der Abstandsempfehlungen. Sie enthĂ€lt bei vielen Arten eine fachlich gut begrĂŒndete Reduzierung der Abstandsempfehlung, beim Rotmilan hingegen jetzt einen vergrĂ¶ĂŸerten Mindestabstand auf aktuell 1.500 Meter (vorher 1.000 Meter).

Der NABU befĂŒrwortet den naturvertrĂ€glichen Ausbau der Windkraft sowohl an Land wie auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende VersĂ€umnisse bei der Standortwahl und der Umsetzung einzelner Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche ist wiederholt festzustellen, dass Naturschutzbelange nicht in ausreichendem Maße berĂŒcksichtigt und auch höchst kritische Projekte realisiert werden. Das neue Papier ermöglicht Windkraftplanern von vornherein kritische Standorte auszuschließen, um spĂ€tere Bauverzögerungen oder Fehlinvestitionen zu vermeiden und trĂ€gt damit zu einer grĂ¶ĂŸeren Planungssicherheit und einer Beschleunigung der Energiewende bei.

Das „Neue HelgolĂ€nder Papier“ ab dem 26. Mai zum Download zu finden unter https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html
Es wird in KĂŒrze in der Fachzeitschrift des Deutschen Rats fĂŒr Vogelschutz „Berichte zum Vogelschutz“ und auf der Webseite der staatlichen Vogelschutzwarten (www.vogelschutzwarten.de) publiziert.
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Eintrag vom: 29.05.2015  




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