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NABU: Großes Torfmoor profitiert von EU-Naturschutzrichtlinien
Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Aktuell haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche auf www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren. „Der ‚Fitness-Check‘ der Europäischen Union darf nicht zu einem Naturschutz-Abbau führen. Hunderte Naturschätze in Deutschland könnten sich sonst nicht mehr entfalten“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Unter dem Schutz der EU hat sich zum Beispiel das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen zum „Naturschatz“ entwickelt. Dieses 550 Hektar große Fauna-Flora-Habitat-Gebiet zwischen Wiehengebirge und Mittellandkanal zählt zu den bedeutendsten Moorlandschaften in Nordrhein-Westfalen und ist auch Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Bastauniederung“. Es bildet damit einen wichtigen Trittstein im EU-weiten Naturschutznetzwerk Natura 2000. Trotz der jahrhundertelangen Nutzung als Grünland und bäuerlichem Torfabbau sind moortypische Pflanzen wie Glockenheide, Rosmarinheide oder Moosbeere teilweise erhalten geblieben. Durch das Engagement des NABU-Kreisverbandes Minden-Lübbecke und des Landes Nordrhein-Westfalen konnten wichtige Bereiche des Großen Torfmoores gesichert werden.

„Erst die Investition von über 1,8 Millionen Euro im Rahmen des EU-LIFE-Programmes, je zur Hälfte von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen, hat es möglich gemacht, dass wichtige Artenschutz- und Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht wurden. Die Wiedervernässung des Großen Torfmoores hilft nicht nur, den Artenschwund zu stoppen, sondern schützt das Klima. Intakte Moore speichern enorme Mengen Kohlenstoff“, sagte NABU-Landesvorsitzender Josef Tumbrinck. Ohne den Schutzstatus als FFH- und Vogelschutzgebiet wäre eine solch positive Entwicklung schwer möglich gewesen. „Das Beispiel Torfmoor zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn die EU-Naturschutzrichtlinien nun in Brüssel einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen werden – die Entwicklung vergleichbarer Naturschätze könnte erschwert oder gar unmöglich gemacht werden“, so Tumbrinck.

Das Große Torfmoor bietet jährlich über 100.000 Menschen Erholung, die auf gezielt angelegten Wegen diese einzigartige Naturlandschaft erleben und sich im NABU-Moorhus über die Welt der Moore informieren können.

Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.

Der NABU fordert nicht nur den Erhalt der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, sondern auch eine konsequentere Durchsetzung und Finanzierung der geltenden Naturschutzstandards. „Wenn die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten es ernst meinen mit dem Stopp des Artensterbens bis 2020, wozu sie sich verpflichtet haben, dann muss eine breit angelegte Naturschutzoffensive eingeleitet werden. Das bedeutet: mehr Geld und mehr Personal für die Naturschutzverwaltungen, aber auch klare Bestimmungen für Schutzgebiete sowie empfindliche Strafen für illegales Töten von Zugvögeln in der ganzen EU“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU stellt zwölf Wochen lang jede Woche eine geschützte oder gerettete Art, einen Lebensraum oder ein Natura-2000-Gebiet über die NABU-Internetseite, Presse, soziale Medien und auf Veranstaltungen vor, die alle vom EU-Schutz abhängen. Dazu zählen der Wolf und der Biber, ebenso wie die Wacholderheiden auf der Schwäbischen Alb, das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen, das Tegeler Fließtal der Hauptstadt Berlin, der Buchenwald Grumsin oder das Nationale Naturerbe „Weinberg Wetzlar“.
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Eintrag vom: 08.05.2015  




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