Bundestag darf dem Kabinett Nachlässigkeiten nicht durchgehen lassen
Der NABU kritisiert die heutigen Kabinettsbeschlüsse der Bundesregierung zur Fracking-Technologie. NABU-Präsident Olaf Tschimpke:
„Jede Erlaubnis von Fracking ist kontraproduktiv für die Energiewende. Aus unserer Sicht wäre ein klares Verbot der Technologie das richtige Signal vonseiten der Bundesregierung gewesen. Heute hat das Kabinett aber entgegen aller Behauptungen eher ein Fracking-Ermöglichungsgesetz beschlossen. Der Gesetzestext ist dabei gefährlich zweideutig: In den ersten Abschnitten schließt die Bundesregierung noch Fracking für bestimmte Gebiete aus. In den hinteren Paragraphen wird aber klar: Fracking kann doch erlaubt werden, und zwar durch eine demokratisch nicht legitimierte und höchst zweifelhafte Expertenkommission. Diese Ausnahmen von der Ausnahme dürfen Bundestag und Bundesländer der Bundesregierung nicht durchgehen lassen.“ Zudem dürfe es keinen Automatismus für eine kommerzielle Förderung ab 2019 geben.
Der NABU hätte sich zum Fracking einen klaren Rechtsrahmen gewünscht, der den umfassenden Schutz von Mensch, Natur und Wasser regelt. „Stattdessen ist nun diese Mogelpackung eines Fracking-Ermöglichungsgesetzes in der Welt. Wo die Bundesregierung vor der Erdgaslobby eingeknickt ist, muss der Bundestag nun dringend nachbessern. Jeder Abgeordnete ist hier in der Pflicht. Denn am Ende trägt jeder Abgeordnete persönlich Sorge dafür, dass die Einwohner, Natur und das Wasser in seinem Wahlkreis sicher sind“, so der NABU-Präsident.
Der NABU fordert Nachbesserungen mindestens in folgenden Punkten:
· Verzicht auf die demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission
· Der Geltungsbereich des vorsorgenden Grundwasserschutzes muss ausgeweitet werden: egal ob es als Trinkwasser oder in der Landwirtschaft genutzt wird oder als Bestandteil des Naturhaushalts geschützt ist
· Der bergrechtliche Rechtsanspruch von Unternehmen auf Zulassung von Frackingvorhaben muss beschränkt werden
· Das Verbot von Fracking muss ausgeweitet werden auf Natura 2000-Gebiete mit Sandstein-Formationen und Gebiete, die für die Lebensmittelproduktion wichtig sind
· Verzicht auf Probebohrungen
· Keine Verpressung von Lagerstättenwasser
· Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Arten von Tiefbohrungen
· Tiefbohrungen aller Art dürfen nur nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt werden |