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NABU: Jetzt bundesweiten Aufruf gegen Fracking unterschreiben
Risikotechnologie gefährdet Trinkwasser, Felder und Seen

Am heutigen Freitag hat der NABU eine bundesweite Kampagne gegen die Förderung von Erdöl und Erdgas mittels der Fracking-Technik gestartet. Städte, Gemeinden und Bürger können ab sofort einen Aufruf unterzeichnen und so ihren Protest gegen die umstrittene Fördermethode zum Ausdruck bringen. „Fracking belastet unser Grund- und Trinkwasser auf Jahrzehnte, verbraucht enorme Flächen und zerstört unsere Natur und Landschaft. Mit seinem Aufruf will der NABU allen Bürgern die Chance geben, ein klares ‚Nein‘ zur Fracking-Technologie an Politik und Energieunternehmen zu senden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Dazu steht unter www.NABU.de/frackingfrei ein Aufruf bereit, unter dem Motto „Meine Gemeinde soll frackingfrei bleiben“. Dieser kann bis zum 8. Mai, wenn das Fracking-Gesetz voraussichtlich das parlamentarische Verfahren durchlaufen hat, unterschrieben werden. Mit jeder Unterschrift wird dabei der Widerstand auf einer Deutschlandkarte sichtbarer.

Bereits zum Start haben sich mehr als 1.000 Städte und Gemeinden gegen die umstrittene Bohrmethode ausgesprochen. „Auch wenn die Bundesregierung gern anderes behauptet: Mit ihren Regelungen hat die Große Koalition einem Fracking-Ermöglichungsgesetz Tür und Tor geöffnet“, warnte NABU-Präsident Tschimpke. Die Entwürfe für das Fracking-Gesetz seien eine Mogelpackung und erlaubten Fracking durch die Hintertür. Mit dem Gesetzespaket könnten der Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet werden.

Es komme daher jetzt darauf an, dass die Bundesländer und Bundestagsabgeordnete dort nachbessern, wo die Bundesregierung zu schlampen droht. „Jeder Parlamentarier sollte wissen, dass es auch an ihm liegt, ob Seen, Talsperren, Felder, Quellen und Heilbäder vor den Gefahren und Risiken der Erdöl- und Erdgasförderung geschützt werden“, sagte der NABU-Präsident.

Die Bundesregierung plant, ihr Fracking-Gesetz am 25. März 2015 zunächst im Kabinett zu verabschieden. Anschließend geht das Gesetz in das parlamentarische Verfahren von Bundesrat und Bundestag. „Bis zur Entscheidung von Bundesrat und Bundestag bleibt uns allen noch ein kurzes Zeitfenster, um den Parlamentariern unmissverständlich klar zu machen, dass der Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser für uns Vorrang haben“, so Tschimpke.
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Eintrag vom: 27.03.2015  




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