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NABU klagt gegen Windpark zum Schutz seltener Schreiadler
Klimaschutz darf nicht auf Kosten von Arten und Lebensräumen betrieben werden

Der NABU klagt gegen die Genehmigung eines Windparks mit 16 Windrädern bei Jördenstorf im Landkreis Rostock. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, um den bevorstehenden Baubeginn zu verhindern. Der Hauptgrund für die Klage ist, dass in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen Schreiadler leben, die in Deutschland sehr selten und außerdem stark gefährdet sind. Die Klage ist am gestrigen Mittwoch, den 25. März, im Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht worden.

„Klimaschutz darf nicht auf Kosten von Arten und Lebensräumen vorangetrieben werden“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU fordert beim Ausbau der erneuerbaren Energien die strikte Einhaltung des geltenden Umweltrechts und appelliert dabei an Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Investoren. „Wir befürworten den naturverträglichen Ausbau von Windkraft, müssen jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der Genehmigungspraxis einzelner Projekte hinweisen“, so Miller weiter.

„Der Fall Jördenstorf steht exemplarisch für eine wider besseren Wissens schlechte Standortplanung und ein mit großen fachlichen und rechtlichen Mängeln durchgeführtes Genehmigungsverfahren. Dies hat zur Erteilung einer Genehmigung geführt, die aus artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten und aus NABU-Sicht niemals hätte erteilt werden dürfen“, kritisiert Stefan Schwill, NABU-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern. Denn den zuständigen Behörden war das Vorkommen der stark bedrohten Schreiadler bereits bei der Ausweisung eines Windeignungsgebietes bei Jördenstorf bekannt. Zudem ist die Gefährdung dieser Art durch Windräder hinreichend belegt. In Deutschland brüten nur noch 100 Paare dieser Adlerart, 15 davon in einem Radius von etwa 15 Kilometern um den geplanten Standort. Das ausgewiesene Eignungsgebiet befindet sich zwischen den Horsten von vier dieser Paare, nur fünf Kilometer vom nächsten Nest entfernt.

Aufgrund der hohen Gefährdung der Schreiadler durch Windkraftanlagen empfiehlt der aktuelle Fachstandard zu Abstandsregelungen einen Mindestabstand von sechs Kilometern zwischen Windrädern und Schreiadlerhorsten und das gänzliche Freihalten der wenigen Verbreitungszentren der Adlerart.

Der NABU hat frühzeitig auf die Probleme hingewiesen. Da aber eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Genehmigungsbehörde für unnötig erklärt und nicht durchgeführt wurde, war die nun eingereichte Klage die einzige Möglichkeit für den NABU, die Einhaltung des bestehenden Naturschutzrechts einzufordern. Nach einem Fachgutachten des NABU wäre durch den Windpark eine Verdoppelung der natürlichen Sterblichkeit der umliegenden Schreiadler zu erwarten, was unweigerlich zu einem Verschwinden der Adler führen würde.

„Um Fehlinvestitionen, Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten bei der Realisierung von Windkraftanlagen zu vermeiden, appellieren wir an alle Planungsbehörden und Investoren, bereits bei der Ausweisung von Eignungsgebieten und der Standortwahl die fachlichen Empfehlungen zum Abstand von wichtigen Vogelvorkommen zu berücksichtigen“, so Stefan Schwill. „Allerdings lässt die in Kürze bevorstehende Ausweisung weiterer höchst kritischer Windeignungsgebiete in den benachbarten Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald befürchten, dass die Behörden ihre fragwürdige Praxis fortführen und damit die Planungssicherheit der Investoren und die Zukunft des Wappenvogels Mecklenburg-Vorpommerns und anderer seltener Arten gefährden.“
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Eintrag vom: 27.03.2015  




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