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Mehr Planungssicherheit für Windkraftanlagen in der Nähe von Vogelvorkommen
Neues Papier zu Abstandregelungen kann Konflikte lösen

Der NABU begrüßt, dass Windkraftprojekte in der Nähe von sensiblen Vogelvorkommen ab sofort verlässlicher geplant werden können. In der vergangenen Woche bestätigte dazu die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) das sogenannte „Neue Helgoländer Papier“, das den aktuellen Fachstandard für den empfohlenen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und sensiblen Vogelvorkommen darstellt. Diese Empfehlungen waren bereits vor zwei Jahren von der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitet und seither diskutiert worden.

„Mit diesem Papier bekommen sowohl die Politik als auch Windkraftplaner und Naturschützer eine auch vor Gericht belastbare Grundlage für die Interpretation der Artenschutzvorschriften in unseren Gesetzen. Damit kann der Konflikt zwischen Windkraft und Vogelschutz gelöst werden, um eine naturverträgliche Energiewende zu erreichen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Das Dokument spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und stellt damit auch die fachliche Messlatte für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftplanungen dar. Der NABU zeigt sich daher erfreut, dass das Papier nach Jahren der Diskussion endlich von den Naturschutz-Fachabteilungen der Länder akzeptiert wurde. „Von uns im Vorfeld befürchtete politisch motivierte Änderungen oder ein Publikationsverbot für dieses in der Fachwelt bereits weithin bekannte Papier sind nun aus der Welt“, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Das ursprüngliche „Helgoländer Papier“ war bereits 2007 durch die Landesarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten veröffentlicht worden. Seine Gültigkeit als fachliche Messlatte wurde seither von Gerichten vielfach bestätigt. Das aktuelle Papier ist eine aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisierte Version der Abstandsempfehlungen. Sie enthält bei vielen Arten eine fachlich gut begründete Reduzierung der Abstandsempfehlung, beim Rotmilan hingegen einen vergrößerten Mindestabstand von 1.000 auf aktuell 1.500 Meter.

Der NABU fordert beim Ausbau der erneuerbaren Energien die strikte Einhaltung des geltenden Umweltrechts und appelliert dabei an alle Entscheidungsträger und Investoren, den Klimaschutz nicht auf Kosten von Arten und Lebensräumen voranzutreiben. Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft sowohl an Land als auch auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und Umsetzung einzelner Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche ist wiederholt festzustellen, dass Naturschutzbelange nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt und auch höchst kritische Projekte realisiert werden.
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Eintrag vom: 20.03.2015  




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