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Habicht ist Vogel des Jahres 2015
Illegale Verfolgung bedroht den Greifvogel – BundeslĂ€nder mĂŒssen reagieren

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner, der Landesbund fĂŒr Vogelschutz (LBV), haben den Habicht (Accipter gentilis) zum „Vogel des Jahres 2015“ gewĂ€hlt. Auf den GrĂŒnspecht, Vogel des Jahres 2014, folgt damit ein Greifvogel, der wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen Verfolgung ausgesetzt ist, obwohl die Jagd auf den Habicht seit den 1970er Jahren verboten ist.

„Illegal abgeschossene, vergiftete oder gefangene Habichte sind nach wie vor trauriger Alltag. Es gibt immer noch einzelne JĂ€ger, die ihn als Konkurrenten bei der Jagd auf Hasen und Fasane sehen. Auch bei GeflĂŒgel- und TaubenzĂŒchtern ist der Habicht besonders unbeliebt. JĂ€hrlich stellen Polizisten und TierschĂŒtzer in Deutschland Habichtfangkörbe sicher – viele davon in der NĂ€he von Taubenhaltungen“, sagte NABU-VizeprĂ€sident Helmut Opitz.

„Der Habicht holt sich auch mal ein Haushuhn oder eine Reisetaube. Hauptnahrung sind aber die wild lebenden Ringel- oder Stadttauben sowie KrĂ€hen, von denen es ausreichend viele gibt. Daher entwickelt sich der Habicht auch in vielen Gegenden zunehmend vom scheuen Waldbewohner zum Nachbarn in stĂ€dtischen Parks und Friedhöfen“, sagte der LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann. In der Stadt sei das Nahrungsangebot das ganze Jahr ĂŒber gesichert.

Nach aktuellen Erfassungen leben in Deutschland 11.500 bis 16.500 Brutpaare. Eine der höchsten Siedlungsdichten von Habichten weltweit hat die Hauptstadt Berlin mit etwa 100 Brutpaaren. Derzeit sind die BestÀnde in Deutschland zwar nicht flÀchendeckend gefÀhrdet, allerdings verschwindet der Habicht aus manchen Gebieten oder ist dort unerklÀrlich selten.

„Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt“, so die VerbĂ€nde. NABU und LBV fordern, dass entsprechende Straftaten systematisch erfasst, aufgeklĂ€rt und angemessen geahndet werden. DafĂŒr mĂŒssen speziell geschulte Einheiten und Koordinationsstellen bei der Polizei und den Naturschutzbehörden der LĂ€nder in allen BundeslĂ€ndern eingerichtet werden. Als Vorbild ist hier die Stabsstelle zur BekĂ€mpfung von UmweltkriminalitĂ€t in Nordrhein-Westfalen zu nennen. Seit 2005 widmet sie sich unter anderem der EindĂ€mmung illegaler Greifvogelverfolgung. Die im Umweltministerium angesiedelte Einrichtung arbeitet intensiv mit den Polizeibehörden zusammen, um eine konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen.

NABU und LBV sprechen sich dafĂŒr aus, neben der Benutzung auch den bislang erlaubten Verkauf von Habichtfangkörben zu verbieten. In der Umgebung von Greifvogelnestern mĂŒssten Horstschutzzonen eingerichtet werden, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem wĂ€hrend der Brutzeit zwischen MĂ€rz und Juni ruhen sollten, so wie dies in einigen BundeslĂ€ndern bereits gesetzlich vorgesehen ist. Das Aushorsten von jungen Habichten in freier Natur fĂŒr die Falknerei sollte nicht mehr zugelassen werden.

NABU und LBV haben als Signal gegen die illegale Greifvogelverfolgung gemeinsam mit dem Komitee gegen Vogelmord eine bundesweite Meldeaktion gestartet. Aktuell aufgestellte Fallen, vergiftete oder angeschossene Greifvögel können ab sofort unter der Telefonhotline 030-284984-1555 gemeldet werden. Unter dieser Nummer bieten Experten Hilfe beim Erkennen, Dokumentieren und Anzeigen illegaler AktivitĂ€ten. DarĂŒber hinaus werden auch zurĂŒckliegende FĂ€lle illegaler Greifvogelverfolgung erfasst, zu melden unter www.NABU.de/verfolgung-melden.

Der 50 bis 60 Zentimeter große Habicht ist ein krĂ€ftiger Greifvogel. Sein Körperbau mit kurzen gerundeten FlĂŒgeln und einem relativ langen Schwanz ist gut an schnelle Sprints in unĂŒbersichtlichem GelĂ€nde angepasst. Wie bei den meisten Greifvögeln sind weibliche Tiere mit durchschnittlich 60 Zentimetern grĂ¶ĂŸer und schwerer als die MĂ€nnchen mit etwa 53 Zentimetern KörpergrĂ¶ĂŸe. Die Oberseite ist grau, die Unterseite der FlĂŒgel, Brust und Bauch sind weiß mit schmalen schwarzen Querstreifen, eine Zeichnung die man nach dem Sperber, dem kleinen Vetter des Habichts, auch „Sperberung“ nennt. Typisch sind der helle Überaugenstreif und die gelb bis orange gefĂ€rbte Iris.
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Eintrag vom: 24.10.2014  




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