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„Utopie-Leben in Freiburg“
Stadt Freiburg und Polizei Freiburg: Keine Anträge bzw.
Anmeldungen für Veranstaltungen und Versammlungen
des Aktionsmonats „Utopie-Leben in Freiburg“ bislang
vorhanden

Aktionen im öffentlichen Raum und Versammlungen sind
genehmigungspflichtig – Behörden stehen den
Organisatoren für Absprachen zur Verfügung

Bis zum heutige Donnerstag, den 15. Mai, sind beim Amt für
öffentliche Ordnung keinerlei Anmeldungen für den im Internet
angekündigten Aktionsmonat „Utopie-Leben in Freiburg“
eingegangen. Da die Veranstaltungsreihe auch über Plakate
und Flyer öffentlich bekannt gemacht wurde, ist aus dem Programm
ersichtlich, dass zahlreiche Veranstaltungen und Versammlungen
im öffentlichen Raum stattfinden sollen. Die
Stadtverwaltung und die Polizei Freiburg appellieren deshalb
an die Veranstalter für einen geregelten Ablauf zu Sorgen und
das Gesprächsangebot wahrzunehmen . Sowohl versammlungsrechtlich
als auch nutzungsrechtlich müssen hierfür Genehmigungen
ausgesprochen werden.

Für Versammlungen in der Innenstadt sind nach dem Versammlungsrecht
Ansprechpartner und Wege der Teilnehmenden
zu benennen. Für die Auftaktveranstaltung am kommenden
Samstag beim Platz der Alten Synagoge weisen
Stadt und Polizei darauf hin, dass ausnahmsweise Absprachen
vor Ort mit einem Ansprechpartner möglich sind. Wie bei
anderen früheren Versammlungen auch, ist es auch diesmal
nicht gestattet, mit Fahrzeugen in die Innenstadt zu fahren.
Ebenfalls ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen
nicht erlaubt. Stadt und Polizei bitten deshalb die Teilnehmenden,
sich bei der Versammlung friedlich zu verhalten.

Stadt und Polizei weisen weiterhin dringend darauf hin, dass
die Nutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wie
zum Beispiel Stadtgarten, Stühlinger Kirchplatz und Eschholzpark
über den Gemeingebrauch hinaus genehmigungspflichtig
sind. Ohne vorherige rechtzeitige Absprache mit der
Stadtverwaltung sind diese Aktionen in den Parks nicht möglich.
Zum einen hat die Verwaltung auf den Schutz der anliegenden
Wohngebiete zu achten, zum andern finden teilweise
zur gleichen Zeit dort andere Veranstaltungen statt. Die geplante
Nutzung des Seeparks, des Kanonenplatzes, der
Sternwaldwiese und der Grünflächen im Bereich der Bissierstraße
wären möglich, wenn sicher gestellt ist, dass Anwohnerinnen
und Anwohner nicht gestört werden und die Anlagen
in einem ordnungsmäßigen Zustand wieder verlassen
werden.

Deshalb bitten die Stadtverwaltung und die Polizei die Organisatoren
dringend, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen,
um die Rahmenbedingungen für die Veranstaltungen zu koordinieren.
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Eintrag vom: 15.05.2008  




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