NABU-Zahl des Monats
Richter müssen in Leipzig über „Elbvertiefung“ entscheiden
Immer wieder kommt es vor, dass sich Genehmigungsbehörden nicht an geltendes Umweltrecht halten. Staatlich anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbände sind dann gezwungen, zur Sicherung der Belange des wertvollen Naturerbes vor Gericht Klage gegen eine rechtswidrige Planung einzureichen. Im Durchschnitt geschieht dies in der Bundesrepublik pro Jahr etwa ein Dutzend Mal, mit weit überdurchschnittlichem Erfolg: Im Zeitraum von 2006 bis 2012 von Umweltverbänden geführte Verbandsklagen waren in gut 48 Prozent der Fälle ganz oder teilweise erfolgreich. Nicht berücksichtigt sind dabei Verfahren, die zwar abgewiesen wurden, aber trotzdem zu wichtigen Grundsatzentscheidungen im Sinne des Naturschutzes führten oder durch einen Vergleich konkrete Verbesserungen für den Naturhaushalt zur Folge hatten. Damit sind Verbandsklagen wesentlich erfolgreicher, als es bei den insgesamt von den Verwaltungsgerichten in Deutschland entschiedenen Hauptsacheverfahren der Fall ist. Hier liegt die Erfolgsquote nur bei etwa zehn bis zwölf Prozent.
Ein aus Umweltsicht bedeutendes Verbandsklageverfahren wird in den kommenden Monaten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt: NABU, BUND und der WWF Deutschland klagen gegen die Elbvertiefung. Verhandlungsbeginn ist der 15. Juli 2014. |