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Energieeffizienz 2014: Mehr Marktransparenz?
Das Bündnis Energieausweis, eine Initiative der Gebäude-Allianz, fordert echte Transparenz am Wohnungsmarkt durch einen einheitlichen, verlässlichen Energieausweis, der sich neben dem Preis und der Lage als Nachfragekriterium am Wohnungsmarkt etabliert.

Berlin, 20.05.2014 – Im Rahmen einer Podiumsdiskussion des Bundesumweltministeriums auf den Berliner Energietagen diskutieren Mitglieder der Gebäude-Allianz mit der Wohnungswirtschaft über mehr Marktransparenz im Wohnungsmarkt.

Dabei steht vor allem der Energieausweis im Mittelpunkt. Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014 muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Außerdem enthalten neu ausgestellte Energieausweise zukünftig neben dem Bandtacho auch Effizienzklassen.

Die Gebäude-Allianz begrüßt ausdrücklich die neue Vorlagepflicht bei Wohnungsbesichtigungen. Bisher musste der Ausweis nur auf Nachfrage gezeigt werden. Besonders in angespannten Wohnungslagen hatte eine Nachfrage nicht selten eine Absage für die besichtigte Wohnung zur Folge. „Die Vorlagepflicht ist ein klares Plus an Transparenz für die Mieter und Kaufinteressenten. Mithilfe des Energieausweises können sie den energetischen Zustand der besichtigten Wohnung besser einschätzen. Die Vorlage allein gewährleistet aber noch keine Vergleichbarkeit. Hier wurde ein guter Vorstoß nicht konsequent zu Ende gedacht“, sagt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik und Sprecher des Bündnisses Energieausweis, einer Initiative der Gebäude-Allianz. „Vollumfängliche Transparenz entsteht nur dort, wo Ergebnisse miteinander vergleichbar sind“, so Dr. Michael Herma. Deswegen fordert das Bündnis einen einheitlichen Energieausweis und somit die Abkehr vom Dualismus des Verbrauchs- und Bedarfsausweises und ein einheitliches Berechnungsverfahren für den Bedarfsausweis.

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die geltende Mieterhöhungsmöglichkeit nach einer energetischen Modernisierung auf den Prüfstand zu stellen. Bisher kann der Vermieter elf Prozent der Kosten der energetischen Sanierung auf die Miete umlegen. Dies gilt unbegrenzt, der Mieter zahlt die erhöhte Miete also auch lange nach Abzahlung der Maßnahme weiter. Dies ist für viele Mieter unverständlich und trägt zu Unrecht zu einem zunehmend negativen Image der energetischen Gebäudesanierung bei. Stattdessen sollte der energetische Zustand des Gebäudes bei der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden, sollten sich Mieterhöhungen nach einer Modernisierung an der verbesserten Energieeffizienz messen lassen. „Ein verlässlicher Energiebedarfsausweis böte auch hier eine gute Lösung, die Energieeffizienz des Gebäudes, beziehungsweise die Energieeinsparung, für den Mieter sichtbar zu machen. Anhand der zu erwartenden Einsparung könnte beispielsweise der Umfang einer Mieterhöhung gemessen werden“, sagt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB).

Richtig umgesetzt leistet der Energieausweis einen wichtigen Beitrag zu echter Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und kann zum echten Nachfragekriterium – neben Preis und Lage – werden. Deswegen ruft die Gebäude-Allianz die Bundesregierung zu einer ambitionierten Reform des Energieausweises auf, an dessen Ende ein einfacher, transparenter und verlässlicher Ausweis stehen sollte.
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Eintrag vom: 21.05.2014  




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