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NABU begrüßt Aufnahme von LKA-Ermittlungen bei illegaler Wolfstötung in Sachsen
Miller: Tötung eines streng geschützten Tieres muss strenger verfolgt werden

Berlin/Leipzig – Der NABU hat die Entscheidung Sachsens begrüßt, ein Spezialteam des Landeskriminalamtes im Fall einer Wolfstötung ermitteln zu lassen. Der NABU hatte Ende März nach dem jüngsten Abschuss eines Wolfes gefordert, beim Landeskriminalamt Sachsen in der Abteilung Umweltkriminalität Spezialisten für Straftaten im Bereich Artenschutz einzusetzen. Diese sollten die örtlichen Polizeistellen bei den Ermittlungen in solchen Fällen unterstützen. Der erschossene Wolf war am 28. März in einem Waldgebiet bei Weißkeißel im sächsischen Landkreis Görlitz entdeckt worden.

Dazu erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Wir begrüßen, dass nun die Forderungen des NABU umgesetzt werden und Sonderermittler des LKA im Falle des erschossenen Wolfes tätig werden. Dies kann jedoch nur Auftakt zur Etablierung einer neuen Abteilung für Vergehen aus dem Bereich Artenschutz sein. Es ist zu befürchten, dass weitere Taten folgen werden.“

Wie schon in der jüngsten NABU-Bewertung zu den bundesweiten Schutzbemühungen des streng geschützten Wolfes, trete Sachsen auch hier durch ein besonders zeitgemäßes Wolfsmanagement hervor. Einzige Achillesferse sei die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. „Von einer gesteigerten Akzeptanz als Folge der Hegepflicht ist wenig zu spüren. Das Auffinden von zwei illegal mit Jagdmunition getöteten Wölfen in den vergangenen Monaten zeigt, dass noch ein langer Weg begangen werden muss, bis in der gesamten jagenden Zunft die Rückkehr des Wolfes akzeptiert worden ist“, so Miller.

In Sachsen sind damit seit dem Jahr 2000 fünf illegal getötete Wölfe gefunden worden. In einem Fall wurde ein Wolf vorsätzlich mit einem Pkw zu Tode gehetzt. Tatverdächtige konnten in keinem einzigen Fall ermittelt werden. „Bislang steht eine Null bei der Aufklärungsrate. Die Tötung eines streng geschützten Tieres wie dem Wolf muss strenger verfolgt werden“, so Miller.
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Eintrag vom: 08.05.2014  




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