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NABU klagt gegen den Offshore-Windpark Butendiek
Miller: Bundesregierung muss ökologische Katastrophe verhindern

Berlin – Der NABU klagt nach Umweltschadensgesetz gegen den Bau des Offshore-Windparks Butendiek. Die Klageschrift ist am 17. April an das Verwaltungsgericht Köln gegangen. Der Umweltverband befürchtet Schäden bei streng geschützten Meeresvögeln und Schweinswalen. Butendiek liegt 32 Kilometer westlich von Sylt, inmitten des FFH-Gebiets „Sylter Außenriff“ und des EU-Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“. „Die Klage ist unsere letzte Möglichkeit, eine ökologische Katastrophe in zwei Natura-2000-Gebieten vor unserer Küste zu verhindern, nachdem Jahre des naturschutzfachlichen Dialogs ins Leere liefen. Das ist nicht die Form erneuerbarer Energien, für die der NABU steht“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Adressat der Klage ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz. Der NABU fordert einen sofortigen Baustopp, um Schäden an der Meeresnatur und den Bruch geltenden Naturschutzrechts zu verhindern. Die Klage ist für den NABU der letzte Schritt am Ende einer jahrelangen Diskussion um den naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft in Deutschland. Bis zuletzt verliefen Gespräche mit den verantwortlichen Politikern, Fachbehörden und der Industrie leider ohne Ergebnis. Nun muss das Gericht über den Fall Butendiek entscheiden.

„Der Windpark Butendiek liegt in der Kinderstube des Schweinswals in der südlichen Nordsee. Hier werden im Frühjahr die Kälber geboren und verbringen ihre ersten Lebensmonate. Für die seltenen Stern- und Prachttaucher ist das Sylter Außenriff ein wichtiges Rast- und Überwinterungsgebiet. Sie sind äußerst störanfällig, meiden Windparks und verlieren so dauerhaft ihren Lebensraum, mitten in einem EU-Vogelschutzgebiet“, erläutert NABU-Meeresexperte Kim Detloff.

Erst im Februar 2014 hatten Experten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen im Auftrag des NABU in einem Rechtsgutachten dargestellt, dass der Genehmigungsbescheid für den Windpark Butendiek zahlreiche Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht aufweist. Das Projekt hätte in der vorliegenden Form nie genehmigt werden dürfen. Fehlende wissenschaftliche Untersuchungen führten dazu, dass Auswirkungen auf die geschützten Arten ausgeschlossen wurden, kritische Stellungnahmen des Bundesamtes für Naturschutz wurden ignoriert und Vorgaben des europäischen Arten- und Lebensraumschutzes blieben unberücksichtigt, so das Fazit der Rechtsexperten.

Der NABU setzt sich für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im Stromsektor ein und hält in diesem Rahmen auch einen Ausbau der Offshore-Windkraft für erforderlich. „Fehler in der Planung und Genehmigung von Offshore-Windparks sowie ein fehlendes steuerndes Gesamtkonzept haben dazu geführt, dass sich Naturschutz und Klimaschutz im Fall Butendiek zuwiderlaufen. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung die Ausbauziele für die Offshore-Windkraft bis 2020 auf 6,5 Gigawatt Leistung reduziert hat. So haben wir die Chance, kritische Projekte auf den Prüfstand zu stellen und wenn nötig zu stoppen, ohne die Energiewende zu behindern“, so Miller.
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Eintrag vom: 02.05.2014  




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