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NABU: Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Wald stoppen
Miller: Wirkung ungewiss, Nebenwirkungen bedenklich

Berlin – Der NABU fordert einen sofortigen Stopp des Gifteinsatzes gegen die Raupen des Eichenprozessionsspinners im Wald. Auch in diesem Jahr sollen wieder mehrere 1.000 Hektar Eichenwald, hauptsächlich in Brandenburg, mit dem für die Schmetterlingsart tödlichem Pestizid Dipel ES begiftet werden. Nach derzeitigem Wissenstand ist eine Wirksamkeit der Bekämpfungsmaßnahme allerdings nicht nachgewiesen. Zu diesem Ergebnis kamen auch Experten bei einem zweitägigen Workshop des Bundesamtes für Naturschutz zu den Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner am Montag und Dienstag auf der Insel Vilm.

„Die Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners ist seit einigen Jahrhunderten belegt und ein immer wiederkehrendes Phänomen in deutschen Wäldern, das offensichtlich zum natürlichen Prozess gehört. Bisher gibt es keine Waldbestände die auf Grund des Eichprozessionsspinners abgestorben sind. Durch die Gifteinsätze können jedoch bis zu 214 Schmetterlingsarten in Deutschland betroffen sein. Die Wirkungszusammenhänge der Pestizidbehandlung auf Vögel, Fledermäuse, aber auch Kleinsäuger, die die vergifteten Raupen oder Schmetterlinge fressen, sind bisher nicht geklärt“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Um die Artenvielfalt in den ökologisch wertvollen Eichenwäldern nicht zu gefährden, müsse umgehend auf den Pestizideinsatz verzichtet werden.

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners fressen Eichenblätter, was zu forstlichen Schäden führen kann und die Brennhaare der Insekten stellen eine Gesundheitsgefahr für den Menschen dar, weil sie Hautreizungen und allergische Reaktionen auslösen können. Zum Schutz des Menschen spricht sich der NABU deshalb in Siedlungsbereichen wie Spielplätzen, Schulen, Parkanlagen und Friedhöfen für mechanische Verfahren, wie dem Absaugen der Raupennester und dem anschließenden Verbrennen aus. In den betroffenen Waldgebieten müssen Warnhinweise angebracht und wo nötig Zugangsverbote ausgesprochen werden.
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Eintrag vom: 02.05.2014  




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