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NABU begrüßt neue EU-Verordnung zur Bekämpfung invasiver Arten
Trotz Kompromissen eine Grundlage für dringend erforderliches Handeln

Der NABU und sein Dachverband BirdLife Europe begrüßen, dass das Plenum des Europäischen Parlamentes am morgigen Mittwoch (16. April) die seit langem diskutierte Verordnung zur besseren Kontrolle, Eindämmung und Bekämpfung invasiver Arten beschließen wird. „Diese Verordnung ist angesichts der zunehmenden ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Gefahren durch invasive Arten mehr als überfällig, und trotz der zwischen Parlament und Ministerrat ausgehandelten Kompromisse eine wichtige Grundlage für gemeinsames EU-weites Handeln“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Der NABU begrüßt insbesondere, dass der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission, die Anzahl der zu bekämpfenden Arten auf 50 zu beschränken, vom EU-Parlament gestrichen wurde. „Von derzeit EU-weit etwa 12.000 invasiven Arten gelten schon heute zehn bis 15 Prozent als problematisch“, so Tschimpke. Eine Beschränkung auf 50 Arten wäre daher nicht vertretbar gewesen. Gerade angesichts der rasanten Zunahme invasiver Arten durch den Klimawandel sei auch zu begrüßen, dass die Forderung der Umweltverbände nach Installation einer Expertengruppe aufgenommen wurde (Art. 28). Diese berät die Mitgliedstaaten und EU-Kommission hinsichtlich der Aufnahme von Arten in die Liste und der besten Bekämpfungspraktiken. Auch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu intensiveren Kontrollen an den EU-Außengrenzen sowie zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und gegenseitigen Information über sich abzeichnende Probleme sei ein großer Fortschritt.

Als kritisch bewerten NABU und BirdLife allerdings die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verabschiedeten Kompromisse, insbesondere die Ausnahmeregelungen auf Druck der Pelz- und Pflanzenzucht-Industrie. „Die Lobbyarbeit der Pelzindustrie war leider vor allem im Parlament stark zu spüren. Dabei zeigen alle bisherigen Erfahrungen mit Arten wie amerikanischem Nerz (Mink), Waschbär und Marderhund, dass solche Arten nicht ausbruchsicher zu halten sind“, so Claus Mayr, EU-Experte des NABU, der die Trilog-Verhandlungen in Brüssel intensiv begleitet hat.

Der eigentliche Grund für die Notwendigkeit der Verordnung, und die schon aus der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 resultierende Verpflichtung für die EU und ihre Mitgliedstaaten, die ökologische Vielfalt besser vor invasiven Arten zu schützen, sei bei den Diskussionen oft in den Hintergrund geraten. Nach dem Europäischen Parlament muss auch der Umweltministerrat der neuen Verordnung noch zustimmen, voraussichtlich im Juni 2014.
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Eintrag vom: 16.04.2014  




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