oekoplus - Freiburg
Donnerstag, 21. November 2024
  --- Besuchen Sie unser neues Informationsportal wodsch.de
Uhr


 
Hunde müssen an die Leine
Vermehrt freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet Rieselfeld

Umweltschutzamt appelliert zu rücksichtsvollem Verhalten

Die sonnigen Frühjahrstage erwecken nicht nur Pflanzen und Tiere zu neuem Leben, sondern locken auch die Menschen wieder verstärkt in die Natur. Damit aber wächst gleichzeitig die Gefahr möglicher Beeinträchtigungen für die Natur, selbst in Schutzgebieten.

Ungewöhnlich viele Beschwerden über freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet Rieselfeld sind in den letzten Wochen beim städtischen Umweltschutzamt und bei vielen ehrenamtlich Engagierten eingegangen. Gerade jetzt, zu Beginn der Brut- und Aufzuchtzeit, sollten Hunde in der freien Landschaft grundsätzlich an der Leine geführt werden, damit vor allem die am Boden brütenden Vogelarten nicht gefährdet werden.

Leider registrieren die im Naturschutzgebiet aktiven Naturschutzwarte, dass derzeit viele Hundehalter und Hundehalterinnen ihren Vierbeinern dort freien Auslauf lassen. Die Naturschutzwarte erläutern vor Ort, welche Störungen und Gefahren von freilaufenden Hunden für die Tierwelt ausgehen, appellieren an die Einsicht der Hundehalter und Hundehalterinnen und weisen sie auf die Rechtslage hin. Als letzte Möglichkeit verbleibt dann die Erstattung einer Anzeige.

Dabei ist die Rechtslage klar. Nach der städtischen Polizeiverordnung sind im Naturschutzgebiet „Freiburger Rieselfeld“ Hunde an der Leine zu führen. Hierüber sowie

über weitere Regelungen zur Hundehaltung in Freiburg informiert ein von der Stadt herausgegebenes Faltblatt („Informationen für Hundehalter“), das auch an der Bürgerberatung im Rathaus ausliegt.

Nach der Naturschutzgebietsverordnung ist es zudem verboten, die ausgewiesenen Wege zu verlassen. Auch dürfen die dort lebenden geschützten Tierarten während der Brut- und Aufzuchtzeiten nicht gestört und auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht beschädigt werden. Bei Verstößen drohen je nach Vergehen Bußgelder, die sich bei nachgewiesener Zerstörung von Brutstätten auf bis zu 50.000 Euro belaufen können.

Grundlage für diese Verbote sind die in diesem Naturschutzgebiet am Boden und in Bodennähe brütende Vogelarten, so beispielweise Schwarzkehlchen, Sumpfrohrsänger, Girlitz und Gartengrasmücke.

Das Umweltschutzamt als untere Naturschutzbehörde appelliert an alle Hundehalter Rücksicht auf die Tierwelt des Naturschutzgebietes zu nehmen und ihre Hunde an der Leine zu führen. Gerade in der Brut- und Aufzuchtzeit von März bis Mitte August wäre es am besten, wenn auf das Ausführen von Hunden im Naturschutzgebiet gänzlich verzichtet würde. Damit könnten Schwierigkeiten mit der Polizei- und Naturschutzbehörde vermieden werden und gleichzeitig die dortigen Arten geschützt werden.
 
Eintrag vom: 16.04.2014  




zurück
Oekostation_Haus_3026_2a.JPG

Copyright 2010 - 2024 B. Jäger