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Bundesregierung verfehlt mit EEG-Neufassung die gerechte Verteilung
...von Nutzen und Finanzierungskosten beim Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Die Nutzen und die Finanzierungskosten des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien müssen endlich wieder gerecht verteilt werden. Solange die Bundesregierung die beiden seit 2009/2010 ins Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) absichtlich eingebauten Hauptfehler nicht korrigiert, kann eine sinnvolle Neufassung des EEG wie mit dem für heute erwarteten Kabinettsbeschluss nicht stattfinden. Solange der Strom aus erneuerbaren Energien per EEG seit 2010 zwangsweise auf dem Kurzzeitmarkt (Spotmarkt) der Strombörse zu Tiefstpreisen, teils sogar unter Null, verschleudert werden muss, sind die Einnahmen fürs EEG-Konto viel zu niedrig und die Umlage EEG-Umlage bleibt hoch oder steigt weiter, so Dr. Georg Löser, ehrenamtlicher Vorsitzender des gemeinnützigen Freiburger Umwelt-Fachvereins ECOtrinova e.V.

Auch das Ausmaß der Befreiungen energieintensiver Industrie von der EEG-Umlage sei weit übertrieben, weil Strom aus erneuerbaren Energien, der bei Wind- und Solarkraft keine Brennstoffkosten aufweist, die Börsenstrompreise seit 2010 stark gesenkt hat. Dagegen sind vollständige Beifreiungen von der EEG-Umlage für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom (Eigenstrom) aus erneuerbaren Energien und hocheffizienter Kraftwärmekopplung mit Gasen anders als von der Bundesregierung beabsichtigt, auch für Neuanlagen voll gerechtfertigt. Denn solcher Strom gehört nicht zu den Verursachern von Umwelt- und sozialen Kosten und sollte gemäß Verursacherprinzip des EU-Vertrags nicht belastet werden.
Die Nutzen der erneuerbaren Energien überwiegen volkswirtschaftlich durch Umweltentlastung, Klimaschutz, weniger Energieimporte, mehr Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Inland sowie Beiträge zum Atomenergieausstieg.

„Und wenn die Bundesregierung wirklich eine Senkung der Strompreise für die Haushalte und kleinverbrauchendes Gewerbe wolle, hätte sie längst die Mehrwertsteuer auf die Stromsteuer (rund 0,4 Cent pro Kilowattstunde) und die auf die EEG-Umlage (rund 1,2 Cent pro Kilowattstunde) streichen oder verringern können“, so Löser.

ECOtrinova e.V., eine Arbeitsgemeinschaft Freiburger Umweltinstitute und –Büros, hat den kürzlichen „Freiburger Appell zum EEG“ mitverfasst und im März eine der 147 Stellungnahmen an das Bundeswirtschaftsministerium zur EEG-Neufassung eingereicht. Darin wird u.a. eine Absenkung der EEG-Umlage von 6,2 auf unter 4 Cent pro Kilowattstunde vorgeschlagen, dies ohne Deckel auf den Ausbau erneuerbarer Energien, aber mit Abschaffen der beiden genannten derzeitigen Hauptfehler des EEG.
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Eintrag vom: 13.04.2014  




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