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NABU zum Inkrafttreten des Endlagersuchgesetzes
Tschimpke: Kommission muss kritische Fragen klären

Zum morgigen Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes für hochradioaktive Abfälle erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke:

„Bei dem Gesetz handelt sich um einen politischen Kompromiss, von einem gesamtgesellschaftlichen Konsens kann noch keine Rede sein. Der NABU hat erfolgreich auf Nachbesserungen bei der Endlagersuche gedrängt, damit sichergestellt ist, dass es keine Vorfestlegungen auf den Standort Gorleben gibt und die Atomwirtschaft die Kosten für die Suche selbst zu tragen hat. Ziel muss es jetzt sein, durch konstruktiv-kritische Begleitung der Arbeit der vorgesehenen Enquete-Kommission, einen gesellschaftlichen Konsens zur Endlagersuche herzustellen. Die Kommission muss dabei unabhängig vom neuen Amt für kerntechnische Entsorgung arbeiten und über ihre Öffentlichkeitsarbeit alleine bestimmen.

In der Zwischenlagerfrage, für die teils am Ende ihrer technischen Lebensdauer angelangten Castoren, ist leider weiter keine Lösung in Sicht. „Daher müssen die Länder zügig zusammen mit der Bundesregierung und den Kraftwerksbetreibern klären, in welche Zwischenlager die noch ausstehenden Castortransporte gehen sollen.“
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Eintrag vom: 04.08.2013  




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