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Asbest-Prozess in Italien – Endlich ein gerechtes Urteil
Ein italienisches Berufungsgericht hat das Strafmaß im Asbest-Prozess gegen den früheren Eternit-Miteigentümer Stephan Schmidheiny auf 18 Jahre erhöht.

Der Schweizer Unternehmer muss laut dem am Montag vom Gericht in Turin gefällten Urteil für 18 Jahre ins Gefängnis.

In erster Instanz war Schmidheiny vor einem Jahr zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte ihn und den früheren belgischen Eternit-Manager Louis de Cartier de Marchienne wegen des Todes von rund 3'000 Arbeitern und Anwohnern der italienischen Eternit-Werke für schuldig befunden. Das Verfahren gegen de Cartier wurde eingestellt, nachdem der Angeklagte im Mai verstorben war.

Die beiden Manager des Asbest-Unternehmens Eternit standen seit Dezember 2009 in Turin vor Gericht. Die ca. 3000 asbestbedingte Todesfälle und 833 registrierte Krankheitsfälle allein in Italien waren der Hintergrund des Verfahrens gegen den Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny und seinen (jetzt verstorbenen) belgischen Kollegen Jean-Louis de Cartier. Die Turiner Staatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten vor, zwischen 1966 und 1986 Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit dem krebserregenden Stoff Asbest vernachlässigt zu haben, obwohl die Gefahren bekannt waren. Sie sind mitverantwortlich für Leid, Tod und Krankheit in den italienischen Eternit-Fabriken und in deren Umgebung.

Ein gerechtes Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesem Asbest-Prozess ist auch für die Umweltbewegung wichtig. In der Vergangenheit konnten sich in fast allen großen Umweltprozessen (Bhopal, Seveso, Bayer-Holzschutzgiftprozess, Contergan...) die großen Konzerne und die Verursacher von Leid, Tod und Krankheit mit teuren Anwälten und teilweise lächerlichen Entschädigungszahlungen fast ungestraft aus der Affäre ziehen. Einzelne, gelegentliche Fehlurteile können und müssen in demokratischen Rechtssystemen akzeptiert werden. Doch ein Rückblick auf die wirklich großen Umweltstrafverfahren zeigt eine nicht akzeptable, erschreckende Tendenz zu einseitigen und tendenziösen Urteilen.

Es geht uns nicht um Rache
Es geht uns nicht um besonders harte Strafen
Es geht uns um angemessene Strafen
Es geht um einen alten Kampf der Menschheitsgeschichte, der im globalen Zeitalter der Gier mehr als aktuell ist
Es geht uns um Gerechtigkeit

Auch in Deutschland sterben jährlich noch tausende von Menschen an Asbestose, weil notwendige Asbestverbote lange behindert und verschleppt wurden. Laurent Vogel von der European Trade Union Confederation, dem Verband der Europäischen Gewerkschaften sagte im Deutschlandfunk:"Asbest ist weltweit der wichtigste Killer in der Arbeitswelt. An den Fasern sterben nach Schätzungen der Internationalen Arbeiterorganisation jährlich 100.000 Menschen."


Das Urteil des Turiner Berufungsgerichtes durchbricht endlich einmal die alte Rechtstradition, die großen Umweltvergifter zu schonen. Natürlich wird die Verteidigung das Urteil an die höchste italienische Instanz weiterziehen.
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Eintrag vom: 26.06.2013 Autor: Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer




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