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Gewässerverunreinigung ist kein Kavaliersdelikt
Umweltschutzamt weist auf ordnungsgemäße Entsorgung
von Farbresten und Abwässern hin

Ein unerfreuliches Beispiel, das in immer wieder kehrenden
Abständen auftaucht: Eine nicht definierbare farbige Flüssigkeit
verunreinigt ein Gewässer in Freiburg. Das städtische
Umweltamt erhält eine so genannte Umweltmeldung mit Angaben
vom Eingang, dem Hinweisgeber und der
Schadensstelle und -zeit.

Die polizeilichen und fachkundigen Ermittlungen führen in
diesem Fall zu einem Malerfachbetrieb, der in einem Freiburger
Stadtteil eine Wohnung renovierte. Nach der Arbeit leiteten
die Maler die mit Farbe verunreinigten Abwässer in den
öffentlichen Regenwasserkanal, der in das Gewässer mündet.

Die sofort angeforderten Mitarbeiter von badenova entfernten
mit Hilfe eines Spezialfahrzeugs die gut sichtbaren Farbabwässer
aus dem Gewässer. Die Polizei Freiburg ermittelt wegen
einer vermeidbaren Gewässerverunreinigung, da die Einleitung
von Farb- oder Reinigungsabwässer in die Regenwasser-
Kanalisation wegen der Gefahr einer Gewässerverunreinigung
verboten ist und grundsätzlich strafrechtlich verfolgt
wird.

Das Umweltschutzamt weist deshalb darauf hin, dass die Malerfachbetriebe
anfallende Farb- und Reinigungsabwässer
von lösemittelfreien Farben, beispielsweise durch Pinselreinigung,
Farbrolle oder Eimer nur vorbehandelt in den Schmutz- und
Mischwasserkanal ableiten dürfen. Der nach dieser Vorbehandlung
übriggebliebene Schlamm oder Farbreststoff
muss als Abfall ordnungsgemäß zur Schadstoffannahme für
Gewerbetreibende auf den Recyclinghof St. Gabriel.

Wenn lösemittelhaltige Farben und Reiniger verwendet werden,
müssen die verbrauchten Reinigungsmittel und Farbreste
ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt werden. Weitere Informationen
sind auch bei der Handwerkskammer oder Maler und
Lackierer-Innung Freiburg erhältlich.

Hinweise für private Haushalte:

Bei der Verwendung von lösemittelfreien Farben in privaten
Haushalten fallen üblicherweise Farb- und Reinigungsabwasser
in haushaltsüblichen Mengen an. Hier gilt die Regelung,
dass die bei der Reinigung von Pinsel, Farbrolle und Eimer
anfallenden Farb- und Reinigungsabwässer über die Toilette
im Haus entsorgt werden können, die an den Schmutz- oder
Mischwasserkanal angeschlossen ist. Die Entsorgung über
Kanalgullys im Freien ist nicht gestattet, da diese in der Regel
alle Abwässer ? dazu gehört auch Niederschlag - in das
nächst angrenzende Gewässer leiten und dies wiederum zu
einer Gewässerverunreinigung führt.

Jegliche verbleibende Farbreste nach Malerarbeiten stellen
schadstoffhaltige Abfälle dar und müssen auch von Privathaushalten
ordnungsgemäß entsorgt werden. Bei haushaltsüblichen
Mengen können diese beim Schadstoffmobil und auf
den Recyclinghöfen kostenlos abgegeben werden.

Bei Verwendung von lösemittelhaltigen Farben und Reiniger
sind die verbrauchten Reinigungsmittel und Farbreste ebenso
über das Schadstoffmobil oder die Recyclinghöfe zu entsorgen.
Die Farbbehälter sind entsprechend gekennzeichnet.

Zwei Entwässerungssysteme in Freiburg

In Freiburg gibt es zwei Entwässerungssysteme: das so genannte
Mischsystem, bei dem sämtliche Abwässer, also
Schmutz- und Regenwasser gemeinsam durch ein Rohr abgeleitet
werden und in die Kläranlage gelangen.

Die Regel ist aber das so genannte Trennsystem. Hier werden
Regen- und Schmutzwasser getrennt in zwei Rohren abgeleitet.
Das Regenwasser wird in einer separaten Leitung
auf kürzestem Weg direkt in den Bach eingeleitet. Das
Schmutzwasser wird der zentralen Kläranlage bei Forchheim
zugeleitet.
 
Eintrag vom: 13.08.2007  




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