Tschimpke: Neue Spielregeln im EEG und im Strommarkt erforderlich
Berlin – Anlässlich der Bund-Länder-Gespräche zu den Vorschlägen von Bundesumweltminister Peter Altmaier für eine Strompreis-Bremse kritisiert der NABU, dass die politische Debatte um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) derzeit vor allem von Wahlkampf-Taktiererei statt von zielführenden Lösungen bestimmt wird. „Würde die Strompreis-Bremse wie vorgeschlagen umgesetzt, liefe sie auf einen faktischen Ausbaustopp für erneuerbare Energien hinaus. Das kann nicht das Ziel sein. Deshalb müssen vor allem die Vermarktungsregeln von EEG-Strom an der Börse und der Strommarkt insgesamt reformiert werden“, forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Um kurzfristige Korrekturen noch vor der Bundestagswahl umzusetzen, ist aus NABU-Sicht ein überparteilicher Konsens erforderlich. Dabei gibt es derzeit nur wenige Stellschrauben für die Politik, um zugleich verlässliche Rahmenbedingungen für Stromkunden einerseits und Investitionen in die Energiewende andererseits zu gewährleisten. „Ein überparteilicher Konsens vor der Bundestagswahl könnte zum Beispiel so aussehen: Die Ausnahmeregelungen im EEG für die Industrie und die Eigenerzeugung von Strom würden zurückgefahren, die Entschädigungen bei Netzengpässen, zum Beispiel für Windkraftanlagen, würden gekappt und die Vergütungen für windreiche Standorte gesenkt“, so Tschimpke. Zusätzlich könne die Stromsteuer moderat gesenkt werden, um die Mehreinnahmen des Bundes durch den Anstieg der EEG-Umlage an die privaten Verbraucher zurückzugegeben.
„Ziel muss es sein, nach der Bundestagswahl das EEG weiterzuentwickeln und den Strommarkt umfassend zu reformieren. Nur so kann das nötige Maß an Flexibilität und Systemverantwortung sichergestellt werden, wenn künftig Wind- und Solarstrom die Energiewende bestimmen“, erklärte NABU-Energieexperte Carsten Wachholz. Die Parteien sollten im Wahlkampf ihre Konzepte für die Zukunft des Strommarkts und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bewerben. Nach der Wahl müssten beide Reformen sorgfältig vorbereitet und aufeinander abgestimmt werden, damit sie Anfang 2015 in Kraft treten können. |