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25 Jahre Nationalpark Wattenmeer: Nur halber Grund zum Feiern
Naturschutzverbände warnen vor Schwächung des Nationalparks in Schleswig-Holstein

Hamburg - Anlässlich des 25jährigen Geburtstags des Nationalparks Wattenmeer in Schleswig-Holstein bekennen sich die Naturschutzverbände NABU, Schutzstation Wattenmeer und WWF klar zum Nationalpark und seinen Erfolgen. Zu ihnen zählen der bessere Schutz der Salzwiesen, das Verbot der Jagd auf rastende Wasservögel oder die Bestandserholung von Seehunden und Kegelrobben. Ein großer Erfolg sei auch die breite Zustimmung der Öffentlichkeit für den Schutz und die Anerkennung des Nationalparks als Weltnaturerbe, die 2009 gemeinsam mit dem niedersächsischen und dem niederländischen Wattenmeer erreicht wurde.

Die Naturschutzverbände warnen angesichts zahlreicher Schutzprobleme im Nationalpark zugleich aber vor einem wachsenden Glaubwürdigkeitsproblem: „Die Nationalparkverwaltung wird bei vielen entscheidenden Fragen innerhalb des eigenen Nationalparks gar nicht beteiligt“, sagte Hans-Ulrich Rösner, Leiter des Wattenmeerbüros beim WWF. Ihr fehle zu oft der Rückhalt der Landesregierung zum Erreichen der Schutzziele. Es sei nach 25 Jahren Nationalpark nun wichtiger denn je, dass Schleswig-Holsteins Umweltministerin Juliane Rumpf den Vorrang der Natur im Nationalpark durchsetzt.

Zu den lange bekannten Problemen zählt, dass schon kurz nach der Gründung mitten im Nationalpark die Ölförderung auf der Mittelplate begann. Sie wurde seitdem nicht nur intensiviert, jüngst wurde sogar ohne Not auf Geheiß des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministeriums die Konzession um 30 Jahre verlängert. Dabei blieb es nicht: „Selbst eine von RWE Dea geplante Ausweitung der Ölförderung mit Bohrungen außerhalb der Mittelplate wurde von der Landesregierung noch nicht ausgeschlossen“, beklagte Johann Waller, Vorsitzender der Schutzstation Wattenmeer.

Doch hat der Nationalpark auch in anderen Fragen zu wenig Wirkung: So mausert hier jedes Jahr im Sommer fast der gesamte nordwesteuropäische Bestand der Brandgänse. Rund 200.000 Tiere sind in dieser Zeit flugunfähig und sehr empfindlich, so dass sie auf ein besonders ruhiges und ungestörtes Wattgebiet nahe der Elbmündung angewiesen sind. „Doch trotz einer freiwilligen Vereinbarung mit der Fischerei, das entsprechende Gebiet in dieser Zeit nicht zu befahren, gibt es noch so viele Störungen durch einzelne uneinsichtige Fischer, dass die Erhaltung dieses Mausergebietes gefährdet ist“, sagte Hermann Schultz, Vorsitzender des NABU Schleswig-Holstein.

Für die Naturschutzverbände zeigt es sich nach 25 Jahren als ein zentrales Problem des Nationalparks, dass die Unterwasserwelt dort kaum geschützt werde. Die Fischereibehörden umgehen die eigentlich notwendige Anwendung des europäischen Naturschutzrechts auf die Fischerei und opponieren gegen jede Regelung zugunsten des Naturschutzes. Immer wieder werden fischereiliche Eingriffe ohne Beteiligung der Nationalparkverwaltung genehmigt. Jüngstes Beispiel sind die Importe von Miesmuscheln aus anderen Ländern, mit denen weitere gebietsfremde und invasive Arten ins Watt eingeschleppt werden können.

Eine 1999 gesetzlich bestimmte Nullnutzungszone ist das einzige Gebiet des Nationalparks, in dem sich auch die Unterwassernatur erholen könnte. Dies ist einer der ganz wenigen Regelungen, die es für die Fischerei im Nationalpark gibt. Auch sie ist fast wirkungslos, denn dort angetroffene Fischkutter können meist nicht belangt werden, weil das Gebiet nicht in den von Bundesbehörden verantworteten Seekarten dargestellt wird.

Bis heute gelang es auch nicht, die bereits 1999 veränderte Begrenzung des Nationalparks und seiner Schutzzonen in jene Befahrensregelung für Boote und Schiffe zu übernehmen, für die das Bundesverkehrsministerium zuständig ist. So ist ein unüberschaubares Regelwirrwarr entstanden, bei dem nicht überrascht, dass es niemand versteht und Verstöße auch kaum verfolgt werden. Lösbar wäre dies leicht, denn schon seit 2004 liegt ein mit allen Betroffenen an der Küste einvernehmlich besprochener Vorschlag für eine neue Befahrensregelung vor.

WWF, Schutzstation Wattenmeer und NABU betonen, dass nach 25 Jahren genügend Zeit war, um allen Behörden zu vermitteln, dass die Natur im Nationalpark gesetzlichen Vorrang hat. Dies gilt für Landes- wie Bundesbehörden, denn das Bundesnaturschutzgesetz (§ 24) sagt ganz klar: „Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete … Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten.“
 
Eintrag vom: 27.09.2010  




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