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Klimacamp auf dem Rathausplatz Freiburg
Aktion steht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit

Auf einem Teil des Freiburger Rathausplatzes wird ab Samstag, 2. Juli, ein Klimacamp aufgebaut. Es besteht unter anderem aus zwei Zelten und Pavillons, in denen zwei bis zehn Mitglieder von „Students for Future“ dauerhaft präsent sein wollen, um die Politik und die Gesellschaft zu schärferem Vorgehen gegen den Klimawandel aufzufordern.

Die Aktion steht unter dem Motto „Camp for Future: Wir campen bis ihr handelt! Für klimagerechte Maßnahmen in Freiburg und global“. Nach der Vorstellung der Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die Zelte bis 31. Dezember 2032 bestehen bleiben.

Protestaktionen dieser Art gab und gibt es bereits in einigen anderen Städten. So befindet sich seit dem 1. August 2021 ein Klimacamp in Konstanz neben dem Münster im Pfalzgarten. In Karlsruhe bestand vom 29. Mai bis zum 30. September 2021 ein Klimacamp, in Augsburg gibt es seit dem 1. Juli 2020 ein Klimacamp in der Nachbarschaft des Rathauses.

Nach der derzeit vorherrschenden Rechtsauffassung stellen solche Camps mitsamt ihren Infrastruktureinrichtungen Versammlungen dar, die durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt sind.

Eine Versammlung bedarf keiner Genehmigung der Stadt. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit umfasst auch das Recht des Veranstalters, Zeitpunkt, Ort und Form der Versammlung festzulegen. Die angemeldete Dauer des Klimacamps von zehn Jahren lässt die Versammlungseigenschaft nicht entfallen; das Versammlungsrecht sieht keine Höchstdauer vor.

Eine Verlegung des Camps oder eine entsprechende Einschränkung in Form von Auflagen kann die Stadt nur in den Fällen verfügen, in denen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor. Diese Lage ist allerdings dynamisch und kann sich während der Dauer des Camps ändern, so dass von der Stadt einschränkende Auflagen erforderlich sein können.

Parallele Nutzung des Rathausplatzes sind durch das Camp grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Stadtverwaltung geht davon aus und wird dafür eintreten, dass langjährige Traditionsveranstaltungen, wie beispielsweise der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz stattfinden können.
 
Eintrag vom: 02.07.2022  




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