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Umweltzone in Freiburg tritt ab 1.1.2010 in Kraft
Alle Autos brauchen Feinstaubplakette – Fahrverbot für
Autos der Schadstoffklasse 1

95 Prozent aller Fahrzeughalter in Freiburg erhalten
Plakette

Stadtverwaltung rät: Plaketten jetzt besorgen!

Ausgabe bei Werkstätten, Bürgeramt Basler Straße,
Bürgerberatung Rathaus oder Ortsverwaltungen

In anderen Kommunen wie Mannheim, Pforzheim oder Stuttgart
ist die Umweltzone bereits geschaffen, ab Januar 2010
wird sie auch in Freiburg in Kraft treten. Damit kommt die
Stadtverwaltung Freiburg den Vorgaben des Luftreinhalte- und
Aktionsplanes des Regierungspräsidiums Freiburg nach,
durch den die Belastung von Feinstaub und Stickoxide reduziert
und damit die Luftqualität in Freiburg erhöht werden soll.
Die Umweltzone umfasst auf 28 Quadratkilometern beinahe
das gesamte Stadtgebiet von Nord nach Süd zwischen Zähringen
und St.Georgen und von West nach Ost zwischen
Mooswald und Ebnet.
In dieser Zone dürfen ab 1. Januar nur Autos fahren,
die eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe
des Fahrzeugs haben. Fahrzeuge, die aufgrund eines zu hohen
Schadstoffausstoßes keine Feinstaubplakette erhalten,
müssen entweder nachgerüstet werden oder sie benötigen
eine Ausnahmegenehmigung. Andernfalls gilt für diese Fahrzeuge
ein generelles Fahrverbot in der Zone.

Wer zum 1. Januar über keine Plakette am Auto verfügt, riskiert
ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Die Stadtverwaltung rät deshalb dringend, rechtzeitig vor Ende
des Jahres die Feinstaubplakette zu besorgen. Je nach
Schadstoffgruppe unterscheidet sich die Farbe der Plakette
(Schadstoffgruppe 2= rot, 3=gelb, 4=grün). Fahrzeuge mit der
roten Plakette haben den höchsten Schadstoffausstoß dieser
drei Kategorien. Sie dürfen bis Ende 2011 in Umweltzonen
fahren. Ab 2012 sind Umweltzonen für solche Fahrzeuge tabu.
Schadstoffklasse vier bedeutet den geringsten Schadstoffausstoß,
da sie über Motoren mit den neusten Standards
verfügen. In welche Schadstoffgruppe ein Kfz eingestuft wird,
hängt von der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer
ab. Zum Kauf der Plakette muss man
daher die Fahrzeugpapiere mitbringen. Feinstaubplaketten
gelten zeitlich unbeschränkt bundesweit in jeder Umweltzone,
solange das Auto das selbe Kennzeichen hat. Ändert sich das
Kennzeichen durch Umzug oder Besitzerwechsel, so muss
eine neue Feinstaubplakette ausgestellt werden.

In Freiburg müssen sich allerdings nur die wenigsten Fahrzeughalter
Sorgen über ein Fahrverbot machen: Etwa 95 Prozent
der in Freiburg gemeldeten Kfz erhalten eine Feinstaubplakette,
bei über 70 000 der rund 104 000 Fahrzeuge wird
sie sogar grün sein. Darunter fallen fast ausnahmslos alle
Benziner mit einem geregelten Katalysator, eine Technik, die
seit etwa 20 Jahren Standard ist. Generell ausgenommen von
den Fahrverboten sind historische Fahrzeuge mit Oldtimerzulassung
(H- oder rotes 07-Kennzeichen) sowie alle Zwei- und
Dreiräder. Auch Fahrzeuge, die von Menschen mit einem
Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „aG”, „H” oder
„Bl” benutzt werden, haben freie Fahrt.

Allerdings ist bei vielen Altfahrzeugen die Nachrüstung von
Katalysatoren oder Partikelfiltern möglich, mit denen eine
bessere Schadstoffklasse erreicht wird. Damit verbunden ist
meist auch ein geringerer Steuersatz, sodass sich die Investition
schnell rentiert. Informationen über Nachrüstmöglichkeiten
gibt es im Internet oder beim Fahrzeughersteller. Schlecht
sieht es hingegen für Besitzer älterer, vor allem dieselgetriebener
Fahrzeuge aus, für die es keine Nachrüstmöglichkeit
gibt. Davon betroffen sind beispielsweise viele Campingmobile.
Zwar können deren Besitzer bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung
beantragen, die jedoch an zahlreiche Bedingungen
gekoppelt ist. Das Antragsformular kann ab sofort im
Internet abgerufen werden.

Feinstaubplaketten sind an unzähligen Stellen in der Stadt
erhältlich, beispielsweise bei Fachwerkstätten oder überall
dort, wo die Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Außerdem
gibt es sie für 5 Euro auch im Bürgeramt in der Basler Straße,
bei der Bürgerberatung im Rathaus sowie in den Ortsverwaltungen.

Ausführliche Informationen zum Thema gibt es im Internet
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Eintrag vom: 23.10.2009  




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