.. in Freiburg an Bundesgesetz und Förderrichtlinien angepasst
Info-Hotline ab sofort geschaltet
Für Neubauten gelten in Freiburg strenge energetische
Standards. Zuletzt hatte der Gemeinderat im Juli 2008 einen
Stufenplan für die Einführung energetischer Standards auf
städtischen Flächen und in neuen Bebauungsplänen
beschlossen. Die erste Stufe gilt bereits seit diesem Jahr, die
zweite soll zum Januar 2011 in Kraft treten. In Kaufverträgen für
städtische Baugrundstücke ist damit die Umsetzung des
Passivhaus-Dämmstandards NEH 2009 für Neubauten mit
überwiegender Wohnnutzung verbindlich festgeschrieben, ab
2011 sollen dann die energetischen Standards in Kaufverträgen
für städtische Baugrundstücke auf den Passivhausstandard
angehoben und in städtebaulichen Verträgen zu den
Bebauungsplänen der Passivhaus-Dämmstandard NEH 2009
eingehalten werden.
Mittlerweise ist aber auch die Bundesgesetzgebung
vorangeschritten. In der neuen Energieeinsparverordnung
(EnEV), die zum Oktober Kraft treten wird, gilt inzwischen ein
deutlich erhöhter energetischer Mindeststandard, der den
Freiburger Vorgaben von 2005 entspricht, sowie eine neue
Berechnungsmethode. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfWBank),
die höhere energetische Gebäudestandards durch die
Vergabe zinsvergünstigter Kredite fördert, hat ihre
Förderrichtlinien im Vorgriff auf die EnEV bereits zum 1. April
geändert.
Damit Bundesgesetz, Förderrichtlinien und Freiburger Vorgaben
zusammenpassen, hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung
den Freiburger Stufenplan angepasst. Der Standard der bereits
laufenden ersten Stufe wird jetzt als NEH Freiburg 2009 definiert
und entspricht dem KfW-Effizienzhaus 60. Der
Passivhausstandard, der bereits für städtische Neubauten gilt und
ab 1. Januar 2011 auch für Wohnungsneubauten auf städtischen
Flächen im Kaufvertrag festgelegt werden soll, wird für Freiburg
definiert als Freiburger Passivhausstandard; dieser Standard
entspricht dem KfW-Effizienzhaus 40 (nach EnEV 2009). Mit
dieser Neudefinition entspricht der Freiburger Stufenplan den
Förderrichtlinien der KfW und den Vorgaben des
Bundesgesetzes.
Ob die Anforderungen auch eingehalten werden, wird die Stadt
überprüfen, indem sie Bestätigungen über die wärmetechnische
Übereinstimmung der Bauausführung mit der Planung einfordert
und die energetischen Nachweise und Bauausführungen
stichprobenhaft prüft.
Weitere Informationen zu den neuen Freiburger Baustandards
kann man ab sofort über eine Info-Hotline bekommen:
0800 - 79 110 00
Im Internet findet man die Informationen unter
www.freiburg.de/niedrigenergiestandard
Im August wird das Umweltschutzamt auch eine Broschüre unter
dem Titel „Innovative Gebäude zum Wohlfühlen- Freiburger
Effizienzhäuser“ herausgeben, die im Umweltschutzamt in der
Talstraße, beim Beratungszentrum Bauen im Technischen
Rathaus und bei der Energieagentur erhältlich sowie im Internet
herunterladbar sein wird. |