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NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Bialowieza-Urwald
Tschimpke: Gefahr für einen der letzten Urwälder Europas erst einmal gebannt

Berlin/Brüssel – Der NABU begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg im Hauptsacheverfahren der EU-Kommission gegen Polen wegen der Rodung des Bialowieza-Urwalds (Rechtssache C-441/17).

„Die Richter stellen eindeutig fest, dass das Abholzen rechtswidrig ist. Diese Entscheidung zieht hoffentlich einen endgültigen Schlussstrich unter den lange währenden Rechtsstreit“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke, „Die Gefahr für einen der letzten ursprünglichen Urwälder Europas, der Heimat für viele selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten ist, wie des Europäischen Bisons, scheint damit glücklicherweise erst einmal gebannt.“
NABU Umweltrechtsexperte Raphael Weyland: „Wieder einmal musste ein Gericht – zusammen mit vielen engagierten Umweltaktivisten vor Ort – die Achtung des EU-Umweltrechts sicherstellen. Gerade die Zwangsgeld-Androhung hat sich im Verfahren als effektiv bewiesen. Hiervon sollte die EU-Kommission in Zukunft noch viel stärkeren Gebrauch machen. Es ist für eine an dem Rechtsstaatsprinzip ausgerichtete EU nicht hinnehmbar, dass Mitgliedstaaten meinen, EU-Umweltrecht missachten zu können.“

Der NABU hat selbst gegen Deutschland mehrere Beschwerden bei der EU-Kommission wegen Missachtung des EU-Umweltrechts erhoben. Bereits seit 2014 beklagt er den unzureichenden Grünland-Schutz, seit 2017 die unzureichende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, außerdem fehlende Verträglichkeitsprüfungen bei Projekten wie dem Folienspargelanbau.

Der Bialowieza-Urwald wurde von Polen im Jahr 2007 als Natura-2000-Gebiet gemeldet. Damit unterliegt er den Bestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU. Diese verbietet zwar nicht pauschal wirtschaftliche Betätigung, verlangt aber, dass der Schutz des Gebiets dabei berücksichtigt werden muss. Seit 2012 betreibt Polen massive Abholzung in dem Gebiet. Im Jahr 2016 hat die EU-Kommission daher ein Vertragsverfahren gegen Polen eröffnet. Um ein vollständiges Abholzen des Urwalds zu verhindern, hat sie im Jahr 2017 ergänzend vorläufigen Rechtsschutz beim EuGH beantragt und ein Zwangsgeld androhen lassen – ein bisher wenig genutztes Instrumentarium auf EU-Ebene.
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Eintrag vom: 19.04.2018  




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