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Das ENSI handelt illegal und riskiert den Super-GAU
TRAS fordert Ausserbetriebnahme der Beznau-Reaktoren und abwarten des Gerichtsentscheids

Der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) verurteilt den Wiederinbetriebnahme-Entscheid des ENSI scharf. Das ENSI wendet veraltete Sicherheitskriterien an und hält sich nicht an die Bestimmungen der aktuellen Gesetzgebung. Dass das ENSI die gesetzlichen Dosisgrenzwerte um einen Faktor 100 heraufsetzen lassen will, weil beide Beznau-Reaktoren die aktuell geltenden Dosisgrenzwerte nicht einhalten, belegt die Parteilichkeit dieser Behörde. Das ENSI riskiert den Super-GAU. TRAS fordert die Ausserbetriebnahme von Beznau 1 und 2 und das Abwarten eines rechtskräftigen Gerichtsentscheids.

Gegen das Kernkraftwerk Beznau 1 und 2 hat TRAS (zusammen Schweizerische Energiestiftung und Greenpeace) ein Verfahren lanciert, das derzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig ist. die beiden Reaktoren von Beznau überschreiten aktenkundig den aktuellen Dosisgrenzwert bei Erdbeben um das 29- bzw. 78fache.

Das ENSI ist seit Beginn des Verfahrens bestrebt, den Dosisgrenzwert bei Erdbeben um den Faktor 100 zu erhöhen (das UVEK hat im Januar dazu die Vernehmlassung gestartet). Dies ist ein Beweis mehr für die Parteilichkeit dieser gemäss Gesetz unabhängigen Behörde. Das ENSI schützt die Betreiber statt die Bevölkerung. Von Rechts wegen hätte man die Reaktoren in Beznau 2012, nach Veröffentlichung der Stresstest-Resultate, ausser Betrieb nehmen müssen. Es besteht – mit Blick auf diese Praxis – keinerlei Vertrauen in diese Behörde.

Mit dem Alterungsprozess steigen die Risiken der Kernkraftwerke. Der Reaktordruckbehälter von Beznau 1 weist Schwachstellen auf, die eine Schliessung längst nahelegen. Art. 4 Abs. 3 KEG verpflichtet das ENSI, im Sinne der Vorsorge «alle Vorkehren zu treffen, die nach der Erfahrung und dem Stand der Technik und der Wissenschaft notwendig sind». Das ENSI weigert sich, die Sicherheit nach dem heutigen Stand der Technik zu beurteilen. Beznau 1 und Beznau 2 entsprechen nicht dem Stand der Technik, wie der Chef der deutschen Aufsichtsbehörde, Dr. Dieter Majer, im Beznau Hearing in Brugg 2014 zu Protokoll gab.

TRAS fordert den Bundesrat auf, auf die geplante Erhöhung der Dosisgrenzwerte und auf die Abschwächung der Ausserbetriebnahme-Kriterien zu verzichten. Gerichte sollen über den Weiterbetrieb von Beznau urteilen. Bis zum Gerichtsentscheid soll das ENSI beide Reaktoren in Beznau nach dem Vorsorgeprinzip ausser Betrieb genommen werden.
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Eintrag vom: 10.03.2018  




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