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NABU: Debatte um Innovation in Forschungspolitik nicht einseitig führen
Aktuelle Studie vorgelegt / Tschimpke: Wirtschaftsforderungen nützen nicht automatisch der Gesellschaft

Berlin – Das Innovationsprinzip, von der Industrie ausgedacht, hat es als Begründung bis in den Novellierungsentwurf des Gentechnikgesetzes geschafft und findet sich im aktuellen politischen Diskurs wieder. Als Diskussionsbeitrag über die Zukunft der Forschungs- und Innovationspolitik in Deutschland hat der NABU am heutigen Donnerstag eine Studie vorgestellt, die das Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) in seinem Auftrag erstellt hat. Sie beschäftigt sich mit der Frage, was hinter den Forderungen nach mehr Innovation steckt und macht den „Innovationscheck“: Sie untersucht das Verhältnis des von Wirtschafts- und Wissenschaftsvertretern geforderten Innovationsprinzips zum geltenden Vorsorgeprinzip, beleuchtet Chancen und Risiken und stellt die Frage nach dem gesellschaftlichen Nutzen neuer Technologien.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass das Ergebnis auf drei Arten ausgelegt werden kann: Dass das Vorsorgeprinzip ausgehebelt wird, dass es gleichrangig zum Vorsorgeprinzip steht und sich damit nichts an der bisherigen Richtung ändert oder drittens im Sinne der sogenannten „Better Regulation“, welche die Risikoerwartung mit der Nutzererwartung abwägt.

„Wissenschaftliche Technikfolgenabschätzung kann uns gute Gründe für die Beurteilung von Chancen und Risiken geben. Ob neue Technologien jedoch dem Gemeinwohl dienen und vermögen, zur Lösung der Welternährung beizutragen, darf nicht der Wirtschaft allein überlassen bleiben. Das ist eine Entscheidung, die Politik und Gesellschaft gemeinsam treffen sollten“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Vorsorge-Prinzip dürfe nicht ausgehöhlt werden. Sowohl Nutzenversprechen als auch mögliche Schäden für Gesundheit und Natur müssten kritisch diskutiert und gegen risikoärmere Alternativen abgewogen werden.

Hier stellt sich die spannende Frage, was einen Nutzen definiert und für wen sich neue Technologien dann als Nutzen darstellen. Das Beispiel des bislang umstrittenen „Genome Editings“ macht dies deutlich: Genome Editing wird von Wissenschaft und Unternehmen zur effektiven Bekämpfung von Malaria und Krebs sowie bei der Züchtung von Pflanzen mit erwünschten Eigenschaften genannt. Dem gegenüber stehen die Risiken, dass hier mit einer hohen Eingriffstiefe und weitreichenden, kaum zurückholbaren Konsequenzen Veränderungen in Ökosystemen vorgenommen werden können.

Der NABU fordert von der neuen Bundesregierung, Wissenschaft und Forschungspolitik und -förderung an den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) auszurichten. Bislang vernachlässigte Forschungsthemen, wie z.B. ökologische Systemforschung müssen gefördert werden. Dringend notwendig ist auch die Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Problemdefinition für relevante Forschungsthemen und der Entscheidung über die Vergabe von Forschungsmitteln.
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Eintrag vom: 13.10.2017  




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