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Hängepartie um Meeresschutz vorerst beendet
Umweltverbände: Neue Schutzgebietsverordnungen müssen schnell mit Leben gefüllt werden

Berlin/Hamburg, 27. September 2017 – Vor mehr als 18 Monaten hatte das Bundesumweltministerium die Entwürfe für insgesamt sechs Naturschutzgebietsverordnungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee veröffentlicht. Seitdem streiten die beteiligten Ministerien um den Schutz von Schweinswalen, Seevögeln und seltenen Lebensräumen. Die Ministerien für Fischerei, Verkehr, Wirtschaft und Forschung forderten zusätzliche Ausnahmen für Angler oder Wissenschaft. Morgen treten die Verordnungen nach langer Hängepartie in Kraft. Dazu die Umweltverbände NABU, BUND, DNR, DUH, Greenpeace, Schutzstation Wattenmeer, WWF und Whale & Dolphin Conservation:

„Mit den Schutzgebietsverordnungen hat das Bundesumweltministerium einen wichtigen ersten Schritt zum Schutz der Artenvielfalt an unseren Küsten gemacht. Es ist richtig, dabei auch die Freizeitfischerei in die Pflicht zu nehmen und Schutzgebiete teilweise für Angler zu sperren. Auch ist es richtig, Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung auf ihre Naturverträglichkeit zu prüfen. Trotzdem reichen die Verordnungen allein nicht aus. Das nun folgende Schutzgebietsmanagement muss Lücken in den Verordnungen füllen, um Schweinswale und Seevögel effektiv zu schützen. Die neue Bundesregierung muss dieses zügig angehen. Insbesondere müssen die Berufsfischerei, der Rohstoffabbau und die Schifffahrt in den Schutzgebieten beschränkt und kontrolliert werden.“

Hintergrund

Formal sind rund 45 Prozent der deutschen Meeresflächen durch das Natura-2000-Netzwerk geschützt. Darunter sind die Schutzgebiete nach EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie zusammengefasst. Zehn Jahre nach ihrer Anerkennung durch die EU haben die Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone den rechtlichen Status von Naturschutzgebieten erhalten. Deutschland hatte bereits 2013 die EU-Frist zur Verankerung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der Meere verpasst. Dieses Versäumnis ist Bestandteil eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland.
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Eintrag vom: 28.09.2017  




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