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NABU: Licht und Schatten im neuen Bundesnaturschutzgesetz
Miller: Nord- und Ostsee als Gewinner, Lösungen zum Stopp des Artenschwunds fehlen

Der NABU begrüßt, dass der Bundestag am gestrigen Donnerstag mit der Verabschiedung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) eine monatelange Hängepartie für den Naturschutz beendet hat. Mit den ersten Entwürfen hatten teils empfindliche Schwächungen gedroht, insbesondere für den Schutz von Nord- und Ostsee. Diese Gefahr haben die Abgeordneten gestern abgewehrt, nicht zuletzt aufgrund massiver Einwände des NABU und weiterer Umweltverbände. Gleichzeitig bemängelt der NABU aber weiterhin fehlende Regelungen, vor allem hinsichtlich der Landwirtschaft und Lösungen zum Stopp des Artensterbens.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die Abgeordneten haben sich gestern klar positioniert: Beim Schutz von Nord- und Ostsee lassen sie sich nicht von Lobbygruppen an die Leine legen. Das ist richtig so. Das Bundesumweltministerium tat gut daran, gemeinsam mit dem Parlament den Angriff mehrerer anderer Ministerien abzuwehren, die sich ein gefährliches Vetorecht hatten sichern wollen.“ Nun müsse die Bundesregierung aber in den kommenden Wochen auch nachweisen, dass diese Entscheidung kein reines Lippenbekenntnis war, wenn entscheidende Verhandlungen zu Schutzgebietsverordnungen und der Regulierung der Fischerei anstehen.

Gleichzeitig bringt das neue Bundesnaturschutzgesetz für andere Bereiche keine großen Fortschritte. Vor allem in seinem eigentlichen Kernbereich, dem Schutz der Biodiversität, ist das Gesetz nicht stark genug. Mit Blick auf den Artenschwund wäre es zum Beispiel wichtig gewesen, die Vorschriften zur Vernetzung bestehender Biotope zu verbessern und die Liste geschützter Biotope deutlich zu erweitern. Doch die Vollendung des Biotopnetzes wurde auf eine unbestimmte Zukunft vertagt. Und auf der Liste fehlen sowohl Wallhecken als auch Streuobstwiesen – und damit wahre Hotspots für den Erhalt der Artenvielfalt. Letztere etwa drohen durch kürzlich beschlossene Änderungen am Baugesetzbuch im großen Stil planiert zu werden. Immerhin wurden aber Höhlen und Stollen ergänzt.

Außerdem liefert das Gesetz noch immer keine konkreten Vorgaben für die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft. Nach wie vor sind zu viele Fragezeichen vorhanden, was die Auslegung, Umsetzung und Anwendung gesetzlicher Regelungen angeht. Dies betrifft auch das Artenschutzrecht. Hier konnten der NABU und weitere Umweltverbände in den letzten Monaten zwar ebenfalls verhindern, dass die Schutzstandards zu stark aufgeweicht werden. Doch jetzt finden sich zahlreiche unbestimmte und damit wenig anwenderfreundliche Rechtsbegriffe im neuen Gesetz. So werden etwa bei den Ausnahmeregelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie offensichtliche Umsetzungsdefizite in Kauf genommen, die eine Korrektur des Europäischen Gerichtshofes erwarten lassen.

Nach Ansicht des NABU ist eine weitere Novelle des Gesetzes unbedingt notwendig. Nur dann kann Deutschland seinen selbst gesteckten Zielen zum Schutz der Artenvielfalt und seinen völker- und EU-rechtlichen Verpflichtungen gerecht werden. Und die Zeit rennt: Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2020 das Artensterben hierzulande zu stoppen. Doch bislang sieht es in vielen Bereichen nicht so aus, als würde dieses Ziel tatsächlich erreicht.
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Eintrag vom: 29.06.2017  




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