Bundesprogramm Blaues Band leistet wichtigen Beitrag zu europarechtlichen Umweltzielen  
Der NABU begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für ein Bundesprogramms Blaues Band Deutschland. Ziel des Programmes ist es, die ökologische Entwicklung der großen Flüsse und ihrer Auen in Deutschland zu unterstützen. Ein Biotopverbund von nationaler Bedeutung soll dafür sorgen, dass ein wichtiger Beitrag zu den europarechtlichen Umweltzielen geleistet werden kann.
„Wir setzen uns seit Jahren für eine ökologische Gewässerentwicklung von Bundeswasserstraßen ein. Wegen unklarer Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen ist es bisher aber kaum möglich, ökologische Maßnahmen für diese Gewässer umzusetzen. Mit dem Kabinettsbeschluss werden nun wichtige Weichen gestellt“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Zu dem 7300 Kilometer langen Wasserstraßennetz zählen alle großen Flüsse wie Rhein, Elbe, Donau, Weser und Oder und viele ihrer Nebenflüsse.
Dicke Steinpackungen auf den Ufern, ein begradigtes Flussbett und keine Verbindungen mehr zu den Auengewässern und Altarmen – das ist das Schicksal vieler deutscher Flüsse. Was früher eine wichtige Rolle für die Leichtigkeit und Sicherheit des Güterverkehrs spielte, ist an vielen kleineren Bundeswasserstraßen wie Aller, Ilmenau, Fulda und Werra heute jedoch obsolet. „Hier schlummert ein riesiges Potential vor unserer Haustür: gut 2800 Flusskilometer, die nicht mehr für den Güterverkehr gebraucht werden. Wenn man hier Fluss, Ufer und Aue wieder zu einer Einheit verbindet, dann profitiert nicht nur die Natur. Die Programmgelder sind auch eine wichtige Zukunftsinvestition für uns Menschen“, so Tschimpke weiter.
Naturnahe Flüsse und Auen spielen eine wichtige Rolle für den natürlichen Hochwasserrückhalt und für die Reinigung unseres Wassers. Nicht zu vernachlässigen, ihr unschätzbarer Wert als Erholungsraum: Radfahren, Wassersport, Angeln, Baden, Wandern – die meisten Bürgerinnen und Bürger sind sehr gern am und im Fluss und in der Aue unterwegs.
Aus Sicht des NABU ist nun wichtig, dass die offenen Rechtsfragen zügig geklärt sowie die notwendigen Mittel bereitgestellt werden und das Programm möglichst schnell in die operative Umsetzung kommt. „Ganz zentral ist, dass überall in Deutschland fachlich qualifiziertes Personal für diese Aufgabe bereit gestellt wird. Es braucht einen Kümmerer sonst versacken gute Ideen und Pläne leicht in der Schublade“, so Tschimpke. Außerdem hält es der NABU für unerlässlich, die Vergabekriterien so zu gestalten, dass auch Projekte von Dritten wie Verbänden und Kommunen gefördert werden können. „Gute Initiativen müssen unabhängig vom institutionellen Hintergrund unterstützt werden.“
An der Havel zeigt der NABU schon seit Jahren wie es gehen könnte. In enger Zusammenarbeit mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, und gefördert durch Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt renaturiert er die Untere Havel. Auf 90 Flusskilometern werden Altarme wieder angeschlossen, Uferbefestigungen beseitigt, Flutrinnen aktiviert sowie Ufer- und Auenwald entwickelt.
Hintergrund:
Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland war auf Initiative des NABU 2013 in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Seit 2014 hat eine interministerielle Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesumwelt- und des Bundesverkehrsministerium und den nachgeordneten Fachbehörden Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Bundesanstalt für Wasserbau an den inhaltlichen Eckpfeilern gearbeitet.
Letztes Jahr hat der NABU ein umfangreiches Rechtsgutachten an die Arbeitsgruppe übergeben, in dem offenen Rechtsfragen v.a. hinsichtlich der ungeklärten Zuständigkeit von Bund und Ländern dargestellt werden. |