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Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer ist ungerecht und rückwärtsgewandt
NABU und DMB fordern: Aus Grundsteuer muss reine Bodensteuer werden

Der NABU und der Deutsche Mieterbund kritisieren den am vergangenen Freitag von den Ländern Hessen und Niedersachsen vorgestellten Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer als ungerecht, wohnungspolitisch falsch und rückwärtsgewandt. „Deutschland leidet unter Wohnungsnot, die Grundstückspreise schießen durch die Decke. Statt mit einer zukunftsorientierten Reform zur Beruhigung der Marktsituation beizutragen, drohen die Finanzminister mit ihrem Gesetzentwurf die angespannte Lage noch zu verschärfen“, kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Seit Jahren fordern der Deutsche Mieterbund, der NABU, zahlreiche weitere Verbände und viele Bürgermeister eine sozial gerechte, vereinfachte und investitionsfreundliche Bodensteuer – statt einer verwaltungsaufwändigen Neuregelung der Grundsteuer, die im Wesentlichen auf Gebäudewerten basiert.

„Wir appellieren dringend an die Landesregierungen und den Bundesrat, diesen Gesetzentwurf abzulehnen“, so der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Mieterbund und NABU kritisieren am aktuellen Entwurf zum einen den Erarbeitungsprozess. Jahrelang wurde er unter konsequentem Ausschluss der Zivilgesellschaft entwickelt. Zum anderen sehen die Verbände eine fatale Langzeitwirkung, sollte das Konzept umgesetzt werden. So würde die Grundsteuer künftig aus neuen und laufend zu aktualisierenden Gebäudewerten abgeleitet – ein Hemmschuh für Investitionen. Die Verbände sehen dadurch sämtliche Bemühungen zur Belebung des Grundstücksmarktes und zur Schaffung von mehr innerörtlichem Wohnraum gefährdet.

Der Gesetzentwurf droht außerdem bestehende Ungerechtigkeiten zu verstärken. Er schützt vor allem die Interessen derer, die auf steigende Grundstückspreise spekulieren. „Wohnkosten würden weiter steigen, auf Mieter käme eine Mehrbelastung zu“, so Siebenkotten. Sollten sich die Finanzminister mit ihrem Gesetzentwurf durchsetzen, würden Neubauten steuerlich deutlich schlechter gestellt im Vergleich zu gleichwertigen modernisierten Altbauten. Auch hätten die staatlich ermittelten Gebäudewerte, weil abgeleitet aus Herstellungskosten, mit den realen Marktwerten nur wenig gemein. „Der Bewertungsansatz der Finanzminister verstößt vermutlich gegen den Gleichheitssatz und das verfassungsrechtliche Prinzip der Leistungsfähigkeit“, so Tschimpke. Eine auf dieser Basis ermittelte Grundsteuer stünde nicht nur verfassungsrechtlich auf wackligen Beinen, sondern wäre auch ökologisch und stadtentwicklungspolitisch kontraproduktiv. Denn Grundstückseigentümer, die ihre leer stehenden Gebäude, Baulücken, teilbebauten und untergenutzten Grundstücke liegenlassen, sich mit Investitionen zurückhalten und auf steigende Preise spekulieren, würden weiterhin (grund)steuerlich bevorzugt. In der Folge müssten die Kommunen mehr neue Baugebiete ausweisen als nötig. Jede bessere und effizientere Nutzung von Grundstücken würde mit einer höheren Grundsteuer bestraft.

Nach Aussagen der Finanzminister ist dieser extrem verwaltungsaufwändige Bewertungsansatz alternativlos. Doch das ist nicht der Fall: Eine reine Bodensteuer – die von vielen Seiten empfohlen wird – wäre innerhalb kürzester Zeit realisierbar und vollkommen neutral gegenüber Ausmaß, Art und Alter einer Überbauung. Sie würde das spekulative Zurückhalten von Immobilien teurer machen, brächte Bewegung in den Grundstücksmarkt und setzte die nötigen Investitionsanreize, um künftig auch den Bedarf an Wohnraum zu decken. Ungleichbehandlungen und verfassungsrechtliche Probleme wären von vornherein ausgeschlossen.

Die Grundsteuerreform sollte nach Ansicht des NABU durch eine verbesserte kommunale Planungspraxis und eine Stärkung der Eingriffsregelung in der Novelle zum Baugesetzbuch – wie aktuell in der Diskussion – begleitet werden, um dem Ziel einer „doppelten Innenentwicklung“ gerecht zu werden. Das heißt: Bauland sollte effizient genutzt und Stadtnatur dort erhalten werden, wo sie besonders knapp oder von besonderem Wert ist.
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Eintrag vom: 28.07.2016  




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