Verschärfte Regeln, aber kein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie
Zum heute im Bundestag verabschiedeten Fracking-Gesetz erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das beschlossene Gesetzespaket stellt nicht sicher, dass Mensch und Natur ausreichend vor den Gefahren des Frackings geschützt werden. Es ist gut, dass es endlich ein Fracking-Gesetz gibt, aber ein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie wäre das richtige Signal gewesen statt nur schärfere Regelungen.“ So wird Fracking in dichtem Sandstein im Gesetzespaket nicht ausgeschlossen und soll selbst in Natura-2000-Gebieten möglich sein. Durch die Einführung einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde immerhin eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich sein.
Die große Koalition ist sich einig und will den Bundesländern zukünftig die Entscheidung überlassen, ob und in welchem Umfang ProbeÂbohrungen erfolgen können. An Orten, an denen Probebohrungen durchgeführt werden, soll anschließend eine Expertenkommission einen Erfahrungsbericht erstellen. Mit diesem Bericht will sich dann der Bundestag erneut beschäftigen. Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorgaben mittels Probebohrungen sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, da die Erkenntnisse aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten nicht auf andere Bohrstandorte übertragbar sind.
Den Einsatz von Fracking-Technologien, mit denen aus tiefliegenden Gesteinsschichten unter erhöhtem Druck und unter Einsatz von Chemikalien Gas gewonnen wird, lehnt der NABU aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab. „Wir brauchen die Risiko-Technologie Fracking nicht für unseren Energiemix. Der Schutz von Klima, Natur, Trinkwasser und Gesundheit muss höchste Priorität haben und darf nicht durch die wirtschaftlichen Interessen der Erdgas- und Erdölindustrie untergraben werden“, so Miller. Weitere Öl- und Gasvorkommen durch Fracking zu erschließen, widerspräche dem Pariser Klimaschutzabkommen und führe zu einem kontraproduktiven globalen Emissionsanstieg. |