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NABU: Wertstoffgesetz verkommt zum Verpackungsgesetz
Bundesregierung nimmt selbst gesteckte Umweltziele nicht ernst

Die Mülltrennung in Deutschland bleibt kompliziert, wenn es nach den Plänen des Bundesumweltministeriums geht. Dem NABU liegt der neue, noch nicht öffentliche Referentenentwurf zum Wertstoffgesetz vor. Demnach wird es auch künftig keine bundesweite Wertstofftonne geben, in der alle wertstoffhaltigen Abfälle gesammelt werden. Stattdessen würde das alte und undurchsichtige System beibehalten: In der Gelben Tonne landet weiterhin nur Verpackungsmüll und die so genannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“, wie Putzeimer oder Zahnbürsten, im Restmüll, der in der Regel verbrannt wird.

„Bleibt die Bundesregierung bei ihren Plänen, müsste sie ehrlicherweise von einem Verpackungsgesetz statt von einem Wertstoffgesetz sprechen. Denn viel mehr bleibt beim genauen Hinschauen nicht übrig. Die Bundesregierung nimmt ganz offensichtlich ihr im Koalitionsvertrag selbst gestecktes Umweltziel nicht ernst. Hier hat sie explizit die haushaltsnahe gemeinsame Sammlung von Verpackungen und Nicht-Verpackungen vorgesehen“, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der neue Entwurf ist das unbefriedigende Ergebnis eines monatelangen Streits zwischen Privatwirtschaft und Kommunen darüber, wer die wertstoffhaltigen Haushaltsabfälle in Zukunft sammeln darf. „Dieses Tauziehen und Geschacher muss endlich ein Ende haben, im Sinne von Verbrauchern und Umwelt. Auch die Bundesländer müssen endlich aufhören, Organisations- und Finanzierungsfragen vor den Umweltschutz zu stellen. Denn die Lösung liegt auf der Hand: Eine bundesweite Wertstofftonne muss kommen. Bund und Länder müssen in den kommenden Tagen an einer zukunftsweisenden Lösung arbeiten: mit gemeinsamer Wertstofferfassung, klaren Vorgaben zur Abfallvermeidung und recyclingfreundlichen Verpackungen sowie hohen Recyclingquoten“, forderte Miller.

Weil der aktuelle Entwurf vorsieht, dass Nichtverpackungen aus Metall oder Kunststoff weiter im Restmüll landen und damit verbrannt werden, gehen in Deutschland 570.000 Tonnen Wertstoffe verloren. „Obwohl hierzulande die Mengen an Verpackungsmüll steigen, spielt das Thema Abfallvermeidung im Gesetzentwurf keine Rolle. Dabei bräuchten wir ganz dringend den nächsten Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Dazu müssen Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall Teil des Gesetzes sein und es muss Mindestsammelmengen und Mehrwegquoten geben“, so Sascha Roth, NABU-Abfallexperte.


Die Bewertung des neuen Entwurfs für das Wertstoffgesetz aus NABU-Sicht in Kürze:

570.000 Tonnen Wertstoffe kommen nicht ins Recycling, weil „stoffgleiche Nichtverpackungen“ aus dem Gesetz gestrichen sind
das Thema Abfallvermeidung spielt im Gesetzentwurf keine Rolle, obwohl in Deutschland die Menge an Verpackungsmüll steigt
weil ursprünglich geplante Mindestsammelmengen für Verpackungsabfälle gestrichen werden, gibt es keine Anreize für bessere Sammelstrukturen bei der Gelben Tonne oder den eher ineffizienten Wertstoffhöfen
die Bundesregierung will das ökologische Design von Verpackungen, ihre Recyclingfreundlichkeit und den Einsatz von Rezyklaten weder fördern noch ordnungsrechtlich fordern
die Recyclingquote für Kunststoffe wurde von 72% auf 63% reduziert (im Vergleich zum vorherigen Gesetzentwurf). Damit verringern sich auch die Anreize für mehr Investitionen in Sortier- und Recyclinganlagen. Denn der derzeitige Stand der Technik erlaubt eine höhere Quote.
im Vergleich zur geltenden Verpackungsverordnung findet sich im Gesetzentwurf keine Mehrwegquote für Getränkeverpackungen, womit der Einweg-Plastikflut in den Supermärkten weiter Tür und Tor geöffnet wird.
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Eintrag vom: 23.06.2016  




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