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NABU begrüßt Votum des EU-Parlaments für den Erhalt der EU-Naturschutzrichtlien
Kommissar Vella sollte Pläne zur Änderung des Naturschutzrechts schnellstmöglich beerdigen

Der NABU hat die heutige Abstimmung des Europäischen Parlaments für eine Beibehaltung und bessere Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien (Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) begrüßt. Mit dem Europäischen Parlament lehnt jetzt damit auch die direkte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger die Überlegungen der EU-Kommission ab, das geltende Naturschutzrecht zu ändern.

„Wir fordern EU-Umweltkommissar Karmenu Vella nun auf, die Debatte über mögliche Änderungen der Richtlinien, die nur von einer kleinen Gruppe von Lobbyisten betrieben wird, so schnell wie möglich zu beenden und sich wieder aktiv der Rettung der Biodiversität zu widmen. Das eindeutige Votum des Parlaments, die Position der EU-Umweltminister und vor allem die Ergebnisse der von ihm selbst durchgeführten Bürgerbefragung und Expertenstudie darf er nicht länger ignorieren“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der Bericht wurde mit einer großen Mehrheit von 592 Stimmen und nur 52 Gegenstimmen verabschiedet. In seinem Bericht betont das Europäische Parlament, dass die von den EU-Staats- und Regierungschefs im März 2010 beschlossenen Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 nur erreicht werden können, wenn die beiden Naturschutzrichtlinien als zentrale Säulen der Naturschutzpolitik der EU erhalten und besser umgesetzt werden. Zudem müsse die Agrarpolitik der EU mehr zur Erhaltung der Biodiversität und zur Finanzierung des Naturschutzes beitragen.

Zuvor hatten bereits am 16. Dezember 2015 die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten eine vollständige Umsetzung der Naturschutzrichtlinien und eine bessere Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen gefordert. Im Sommer hatten sich bei einer öffentlichen Online-Konsultation der EU-Kommission über 520.000 Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Staaten und damit 94 Prozent aller Teilnehmer im gleichen Sinn geäußert.

Die vorläufigen Ergebnisse des von EU-Kommissar Vella in Auftrag gegebenen umfangreichen „Fitness-Checks“ der EU-Naturschutzrichtlinien bestätigen, dass nicht das EU-Recht, sondern die mangelhafte Umsetzung vor Ort und die EU-Agrarpolitik das Hauptproblem für den Artenschwund sind. So nehmen etwa die Vogelarten der intensiv genutzten Agrarlandschaft weiter dramatisch ab, während sich die Bestände vieler in Natura-2000-Gebieten geschützter Arten erholen. Der NABU sieht daher einen klaren Handlungsauftrag an die EU-Kommission und kritisierte, dass Umweltkommissar Vella sich in der gestrigen Plenardebatte trotz mehrfacher Aufforderung der Europaabgeordneten nicht eindeutig für die Erhaltung der Richtlinien ausgesprochen hat.

„Der EU-Kommission liegen jetzt nicht nur die fachlichen Belege, sondern auch die eindeutigen Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, der Umweltminister und unserer Volksvertreter im Europäischen Parlament vor, nicht die Axt an unsere Naturschutzstandards zu legen, sondern endlich Vorschläge zur besseren Umsetzung und Finanzierung der vorhandenen Gesetze vorzulegen“, so Claus Mayr, NABU-Direktor Europapolitik. Im Sinne der von der Kommission stets betonten Notwendigkeit einer „besseren Rechtssetzung" sei es nun höchste Zeit, die Unsicherheit über die Zukunft der EU-Naturschutzrichtlinien, und damit über die Naturschutzgesetze von 28 Staaten, zu beenden. „EU-Recht muss sich an den Bedürfnissen der Menschen und an fachlichen Erkenntnissen orientieren, und nicht an den Wünschen einflussreicher Lobbys aus der Agrar- und Holzindustrie“, so Mayr weiter.
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Eintrag vom: 04.02.2016  




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