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NABU ĂŒberreicht fast 47.000 Unterschriften gegen Greifvogelmord
Illegale Greifvogelverfolgung stoppen/Verkauf und Besitz von Habichtfangkörben verbieten

Fast 47.000 Unterschriften gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln in Deutschland hat der NABU am heutigen Mittwoch an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ĂŒberreicht. Sie nahm diese stellvertretend fĂŒr die Umwelt- und Innenminister der LĂ€nder und des Bundes entgegen.

Obwohl alle Greifvogelarten in Deutschland seit den 1970er Jahren unter strengem Schutz stehen, werden immer noch jedes Jahr Hunderte Greifvögel illegal verfolgt. Vergiftungen, Fang, Abschuss und die Zerstörung von Nestern verhindern die weitere Erholung der durch jahrhundertelange Verfolgung dezimierten BestÀnde und die Wiederbesiedlung verwaister Brutgebiete.

Seit 2004 haben der NABU und das Komitee gegen den Vogelmord 869 Straftaten gegen Greifvögel dokumentiert, bei denen 1373 Vögel von 18 verschiedenen Greifvogel- und drei Eulenarten getötet wurden. Die Dunkelziffer unentdeckter Taten ist wesentlich höher.

Neben dem Vogel des Jahres 2015, dem Habicht, sind vor allem MĂ€usebussarde und Rotmilane, aber auch sehr seltene Arten wie Wanderfalken, Seeadler, Schreiadler und Steinadler betroffen. Dass die bundesweite Verfolgung dieser faszinierenden Tiere immer noch nicht abnimmt, zeigt die Tatsache, dass auch im Jahr 2015 wieder 63 FĂ€lle mit 80 toten Greifvögeln gezĂ€hlt wurden. Traurige Hochburg der Greifvogelverfolgung ist trotz abnehmender Tendenz nach wie vor Nordrhein-Westfalen mit 17 FĂ€llen im vergangenen Jahr, gefolgt von Baden-WĂŒrttemberg mit 13 sowie Niedersachsen und Bayern mit je elf FĂ€llen.

Neu ist die Verfolgung von Greifvögeln im Zusammenhang mit Windkraftanlagen: In 42 zusĂ€tzlichen FĂ€llen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten in der NĂ€he von bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Auch bei drei der registrierten Tötungsdelikte liegt ein entsprechender Zusammenhang nahe.

„Wer gern mit dem Finger auf die FĂ€nger unserer Zugvögel im Mittelmeerraum zeigt, muss auch vor der eigenen HaustĂŒr kehren und energisch gegen Vogelmord im eigenen Land eintreten. 47.000 Menschen in Deutschland haben dies mit ihrer Unterschrift auf Initiative des NABU bereits getan“, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller. Mithilfe der Petition fordert der NABU die zustĂ€ndigen LĂ€nder auf, Straftaten gegen Greifvögel effektiv zu registrieren, aufzuklĂ€ren und zu ahnden und verweist dabei auf das Vorbild Nordrhein-Westfalen.

„Beim nordrhein-westfĂ€lischen Umweltministerium wurde eine Stabsstelle UmweltkriminalitĂ€t eingerichtet, die durch enge Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Naturschutzbehörden eine effektive Registrierung und Verfolgung entsprechender Straftaten ermöglicht und in den vergangenen zehn Jahren bereits zu ĂŒber 30 rechtskrĂ€ftigen Verurteilungen gefĂŒhrt hat“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. In anderen LĂ€ndern, wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, existiere bis heute nicht einmal ein Register fĂŒr gemeldete Straftaten gegen Greifvögel.

Die Petition fordert außerdem die Bundesregierung auf, nicht nur die Anwendung, sondern auch den Verkauf und Besitz bestimmter Greifvogelfallen, wie den sogenannten Habichtfangkorb, so bald wie möglich zu verbieten, damit die zustĂ€ndigen Behörden effektiver gegen den Fang von Greifvögeln vorgehen können. „Zudem muss die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen lokaler Naturschutzbehörden fĂŒr den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner SchĂ€den an Niederwild und HausgeflĂŒgel endlich der Vergangenheit angehören“, forderte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Miller.

FÀlle von illegaler Greifvogelverfolgung können auch in Zukunft bei der vom Komitee gegen den Vogelmord eingerichteten Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und ArtenschutzkriminalitÀt (EDGAR) unter 0160-5813445 oder edgar@komitee.de gemeldet werden.
 
Eintrag vom: 21.01.2016  




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