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NABU zieht kritische Bilanz zur Erörterung der Fehmarnbeltquerung
Viele offene Fragen, unabhängige Abwägung gefährdet

Nach acht Tagen Erörterung zur festen Fehmarnbeltquerung in Kiel zieht der NABU eine kritische Bilanz. Insbesondere bei den kontroversen Themenfeldern wie beispielsweise Munitionsaltlasten, der tatsächlichen Auswirkung der Sedimentation auf Natur und Umwelt oder der Schädigung besonders geschützter Schweinswale seien erhebliche Mängel in den vom dänischen Vorhabenträger Femern A/S vorgelegten Unterlagen zutage getreten. Diese müssen nun in einer umfangreichen Planergänzung berücksichtigt werden, die nach Auffassung des NABU dann zwingend neu erneut erörtert werden müsse. „Bisher verwies Femern A/S stets auf seine angeblich exzellenten und umfangreichen Unterlagen. Jetzt tauchen zahlreiche Fragen zu deren Qualität auf. Bei vielen Untersuchungen sind die Methoden nicht nachvollziehbar und fußen auf teilweise nicht aktuellen Rechtsgrundlagen. Femern A/S unterschätzt ganz offensichtlich das deutsche Planfeststellungsverfahren und nimmt zudem die Anliegen von Bürgern und Verbänden nicht ernst“, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Die Erörterung in Kiel hat offenbart, dass erhebliche Differenzen hinsichtlich der Bewertung ökonomischer, ökologischer, verkehrlicher und juristischer Auswirkungen des Mammut-Vorhabens bestehen blieben. „Wenn der Vorhabenträger seinen Kurs nicht doch noch korrigiert, wird ein Rechtsstreit leider unvermeidlich sein. Die durchschnittlichen Verfahrensdauern bei den Verwaltungsgerichten betragen nach allen Erfahrungen in derart komplexen Großverfahren mehrere Jahre. Wir wundern uns daher über die Strategie des Vorhabenträgers, zahlreiche Kritikpunkte von Behörden und Umweltverbänden einfach stehen zu lassen und sich dadurch so offensichtlich angreifbar zu machen", sagte Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte des NABU. „Mit reiner Sturheit als Taktik wird man am Ende nicht durchkommen.“

Zudem bemängelte der NABU den formalen Rahmen des Verfahrens. Da das Großvorhaben auf höchster politischer Ebene entschieden und mit einem Staatsvertrag zementiert wurde, stehe die Verwaltung mit ihren zuständigen Fachabteilungen unter hohem Druck, das Vorhaben trotz fachlicher und rechtlicher Bedenken zu genehmigen. Die Null-Variante, also der Verzicht auf das Projekt, komme in der Gedankenwelt der Verwaltung offensichtlich gar nicht vor, obwohl das prognostizierte Verkehrsaufkommen den Nutzen des Tunnels in Frage stellt. Eine in Deutschland unverzichtbare ordnungsgemäße und ergebnisoffene Abwägung im Sinne des Verwaltungsrechts wird dadurch gefährdet. „Wenn im Erörterungstermin für den deutschen Bereich des Tunnels der Chef des Landesbetriebes Straßenbau in Kiel als Vertreter des Vorhabenträgers antritt und seine hauseigene Abteilung über den von ihm vertretenen Antrag entscheiden soll, gefährdet dies eine faire unabhängige Abwägung. Das ist ein nicht hinnehmbarer Fehler, den die Gerichte sicherlich kritisch würdigen werden“, so Siegert.
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Eintrag vom: 20.11.2015  




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