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AKW-Katastrophenschutz im Landkreis Emmendingen
In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (am Montag, 28. September 2015, ab 15:00 Uhr im Sitzungssaal des Haus am Festplatzes, Schwarzwaldstraße 4, EG) steht auf Antrag der GRÜNEN Kreitagsfraktion der leider immer noch wichtige Tagesordnungspunkt "Notfallplanung für das KKW Fessenheim" auf der Tagesordnung.



"Sehr geehrter Herr Landrat Hurth,

seit über vier Jahrzehnten ist das französische AKW Fessenheim eine der größten Bedrohungen für die Menschen im Landkreis Emmendingen.

Der französische Staatspräsident Hollande hatte im Wahlkampf versprochen, das altersschwache französische AKW Fessenheim im Jahr 2016 abzuschalten. Doch der in Frankreich immer mitregierende Atomkonzern EDF spielt seine undemokratische Macht aus und versucht eine Abschaltung des ältesten AKW Frankreichs, das ungesichert in einer Erdbebenzone liegt, zu verhindern.
Seit Jahrzehnten habe ich in meinen Funktionen als Kreisrat und als BUND-Geschäftsführer den offiziellen, deutschen Katastrophenschutz für das AKW in Fessenheim als unrealistischen Kataströphchenschutz kritisiert und darauf hingewiesen, dass der beste Katastrophenschutz die Abschaltung des AKW ist.

Ausgelöst durch den Fukushima-Unfall wurde jetzt der Katastrophenschutz vorsichtig weiter entwickelt.
2014 hat die Strahlenschutzkommission erweiterte Sicherheitszonen um Atomkraftwerke empfohlen und neue Zeitvorgaben für die Evakuierung der Menschen in diesen Gebieten gemacht. Die sogenannte Außenzone umfasst jetzt 100 statt bislang 25 Kilometer rund um die Anlage. Die Mittelzone wurde von 10 auf 20 Kilometer ausgeweitet. Das ist zumindest ein minimaler Fortschritt. Aus dem Kataströphchenschutz wird langsam Katastrophenschutz.

Doch was bedeutet diese Weiterentwicklung für die Menschen im Landkreis Emmendingen, die in der Hauptwindrichtung des alten französischen AKW wohnen? Und was bedeutet das für das Landratsamt und für uns Kreisräte, die wir auch Verantwortung für die Menschen im Kreis tragen?
Welche Regelungen gelten in der 100 Kilometer Außenzone, in der unser Landkreis liegt? Und was bedeutete es, dass auch die Evakuierung „ganz Freiburgs“ angedacht ist, obwohl Freiburg nur zum Teil in der (viel zu kleinen) Mittelzone liegt, die auch evakuiert werden soll.

Unabhängig von den jetzigen theoretischen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission haben die konkreten Auswirkungen der Atomunfälle in Tschernobyl und Fukushima gezeigt, dass auch außerhalb der 20 Kilometer-Zone Evakuierungsmaßnahmen in Teilgebieten dringend notwendig sein können. Wäre der Landkreis darauf vorbereitet?

Wir bitten Sie in einer der nächsten Kreistagssitzungen dieses wichtige Sicherheitsthema anzusprechen und den Kreistag über den aktuellen Stand der Überlegungen und Planungen für den Schutz der Bevölkerung zu informieren.


Mit freundlichen Grüßen

für die Fraktion
Axel Mayer"
 
Eintrag vom: 01.10.2015 Autor: Axel Mayer, B90/Grüne




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