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Gefahr fĂŒr Schweinswale und Stern- und Prachttaucher
NABU: Streit um ZulÀssigkeit verzögert Entscheidung beim Windpark Butendiek

Der Rechtsstreit um den Offshore-Windpark Butendiek ist um ein weiteres Kapitel reicher. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies die Klage des NABU zur Abwehr eines Umweltschadens ab, ließ gleichzeitig aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. Verhandelt wurde dabei allein ĂŒber die ZulĂ€ssigkeit der Klage, nicht ĂŒber naturschutzfachliche Inhalte. Der NABU hatte im FrĂŒhjahr 2014 Klage gegen den umstrittenen Windpark inmitten zweier Meeresschutzgebiete westlich von Sylt eingereicht. „WĂ€hrend wir uns um BehördenzustĂ€ndigkeiten und ZulĂ€ssigkeitsvoraussetzungen streiten, werden Schweinswale in ihrer Kinderstube mit ohrenbetĂ€ubendem LĂ€rm traktiert und streng geschĂŒtzte Stern- und Prachttaucher verlieren ihren wichtigsten Lebensraum in der Nordsee“, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.

Am vergangenen Freitag kam es zu einer ersten mĂŒndlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Hamburg. Seit 18 Monaten kĂ€mpft der NABU um die Abwehr des drohenden Umweltschadens und warnt vor den gefĂ€hrlichen Folgen fĂŒr das Sylter Außenriff. Gleichzeitig konzentrieren sich die verantwortlichen Fachbehörden, das Bundesamt fĂŒr Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und das Bundesamt fĂŒr Naturschutz (BfN) vor allem darauf, eine inhaltliche Befassung mit den Bedenken des NABU hinaus zu zögern.

Die Anhörung in Hamburg verdeutlichte die ĂŒberraschende Rechtsinterpretation des BSH. So wĂ€re die Verbandsklage nach Umweltschadensgesetz erst zulĂ€ssig, wenn der Umweltschaden eingetreten ist, ein vorsorgliches Verfahren auf Schadensvermeidung beim Ausbau der Offshore-Windkraft aber generell unzulĂ€ssig. In der Praxis wĂŒrde das bedeuten, dass ein klageberechtigter Umweltverband selbst bei einem eindeutig absehbaren Umweltschaden verpflichtet ist, den Eintritt des Schadens abzuwarten und erst dann per Klage die Sanierung der eingetretenen UmweltschĂ€den verlangen kann. „Diese Rechtsinterpretation widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz, ist mit dem Effizienzgebot der Umwelthaftungsrichtlinie unvereinbar und dĂŒrfte auch der von der EuropĂ€ischen Union und Deutschland unterzeichneten Aarhus-Konvention widersprechen“, so Miller. „Wir verlieren so kostbare Zeit, die Wale und Vögel nicht haben.“

Zwar liegt die UrteilsbegrĂŒndung aus Hamburg noch nicht abschließend vor, doch es deutet sich an, dass dem NABU die Möglichkeit eingerĂ€umt wird, die ZulĂ€ssigkeitsfrage höchstrichterlich am Oberverwaltungsgericht klĂ€ren zu lassen. Davon unabhĂ€ngig steht die Klage auf Sanierung des spĂ€testens mit Fertigstellung der Anlagen Ende August eingetretenen Umweltschadens an. Da die Behörden hier die Auffassung vertreten, dass fĂŒr die Abwehr des drohenden Umweltschadens das BSH und die Sanierung des eingetretenen Umweltschadens das BfN zustĂ€ndig sind, muss die Sanierungsklage beim Verwaltungsgericht Köln gefĂŒhrt werden. Diese Aufsplittung der ZustĂ€ndigkeit beeintrĂ€chtigt nach NABU-Auffassung gleichermaßen die EffektivitĂ€t der BehördentĂ€tigkeit und der Rechtsverfolgung und widerspricht der Intention der europĂ€ischen Umwelthaftungsrichtlinie.

Fast zeitgleich zum Hamburger Verfahren wurden die jĂŒngsten Schweinswal-Monitoringberichte des BfN veröffentlicht. Die Beobachtungen im Baugebiet belegen die großflĂ€chigen Vertreibungen und alarmierende VerhaltensĂ€nderungen der Schweinswale wĂ€hrend der Rammarbeiten im FrĂŒhsommer 2014. Gleichzeitig gibt es neue wissenschaftliche Veröffentlichungen zur rĂ€umlichen Verteilung von Seetauchern. „Stellt man nach diesen Erkenntnissen Überlegungen an, welches Gebiet unbedingt frei von Windparks bleiben sollte, landen wir zielsicher bei Butendiek. Einen schlechteren Standort gibt es in der ganzen Nordsee nicht. Das ist Energiepolitik auf Kosten der Meeresnatur, das ist das Gegenteil einer naturvertrĂ€glichen Energiewende“, sagte NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. „Dieser Windpark hĂ€tte an dieser Stelle niemals genehmigt werden dĂŒrfen.“

Anfang September wurde Butendiek offiziell eingeweiht. FĂŒr den NABU ein schwarzes Kapitel der Energiewende und fĂŒr die Bundesgesetzgebung. Denn die Vorgaben der europĂ€ischen Umwelthaftungsrichtlinie sollen eigentlich durch eine klare Benennung der zustĂ€ndigen Behörde derartige Verzögerungen im Verfahrensablauf verhindern. „Butendiek ist kein Grund zur Freude und darf sich niemals wiederholen. Dass der zur Genehmigung im Jahr 2002 amtierende Umweltminister Trittin den Park jetzt in seiner Festrede als Erfolgsgeschichte lobte, zeugt von einem völligen UnverstĂ€ndnis der dramatischen ökologischen Situation am Sylter Außenriff, des laufenden Rechtsstreits und ist fĂŒr einen Spitzenpolitiker der GrĂŒnen völlig unangemessen“, so Miller.
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Eintrag vom: 24.09.2015  




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