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NABU: FFH-Richtlinie kann den Schweinswal schĂŒtzen
– wenn wir sie umsetzen!

„Fitness-Check“ gefĂ€hrdet die letzten Ostseeschweinswale

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den PrĂŒfstand: Aktuell haben alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze fĂŒr den Natur- und Artenschutz zu Ă€ußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „NaturschĂ€tze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.nabu.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.

Der Schweinswal, ein Verwandter der Delphine, ist die einzige in Deutschland heimische Walart und ist steht unter dem strengen Schutz der FFH-Richtlinie. Nach seinen Verbreitungsmustern wurde eine Vielzahl der Schutzgebiete in Nord- und Ostsee ausgewiesen. In der Flensburger Förde haben die stark bedrohten Ostseeschweinswale einen ihrer zentralen LebensrĂ€ume. Hier kann man im Sommer mit etwas GlĂŒck noch WalmĂŒtter beobachten, die ihre KĂ€lber aufziehen. Ein einzigartiger Naturschatz!

Doch die Idylle tĂ€uscht. „Bis heute werden jedes Jahr allein an deutschen KĂŒsten Dutzende ‚Ostseeflipper’ tot angeschwemmt. Viele weisen ‚Netzmarken‘ auf. Das ist ein Zeichen dafĂŒr, dass die Tiere in Stellnetzen als ungewollter Beifang verendeten“, sagt Dagmar Struß von der NABU-Landesstelle Schweinswalschutz. Auch freiwillige Vereinbarungen mit der Fischerei hĂ€tten keine wesentliche Verbesserung des Schutzes gebracht. Aktuell arbeitet der NABU aber gemeinsam mit schleswig-holsteinischen Fischern in einem vom Bundesamt fĂŒr Naturschutz geförderten Forschungsvorhaben an der Entwicklung alternativer Fangtechniken, die Stellnetze in Meeresschutzgebieten zukĂŒnftig ersetzen sollen.

Auch UnterwasserlĂ€rm kann den Schweinswalen gefĂ€hrlich werden. Sprengungen, Speedboote oder das Rammen von Windkraftfundamenten können das empfindliche Gehör der Schweinswale verletzen und sie aus wichtigen LebensrĂ€umen und fĂŒr sie ausgewiesenen Schutzgebieten vertreiben. Umweltschadstoffe und EintrĂ€ge aus der Landwirtschaft (DĂŒngemittel) machen den Tieren zusĂ€tzlich zu schaffen.

Alle diese Bedrohungen sind nicht mit dem Schutz der Tiere und den durch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen vereinbar. Daher fordert der NABU fĂŒr alle Natura-2000-Schutzgebiete in Nord- und Ostsee den Ausschluss von AktivitĂ€ten, die zu BeeintrĂ€chtigungen, VerĂ€nderung oder gar Zerstörung des sensiblen Lebensraums der Schweinswale fĂŒhren. „Denn in den vergangenen Jahrzehnten ist der Bestand der Schweinswalpopulationen in der Ostsee dramatisch zurĂŒckgegangen. Die Population in der zentralen Ostsee östlich der Halbinsel Darß gilt als vom Aussterben bedroht, so Struß.

Doch nun stellt die EuropĂ€ische Kommission Europas Naturschutzgesetzgebung auf den ‚PrĂŒfstand‘. Von Mitte Mai bis zum Juli befragt die EU-Kommission zwölf Wochen lang die europĂ€ische Öffentlichkeit zur so genannten „Modernisierung“ der wichtigsten beiden EU-Gesetze fĂŒr den Natur- und Artenschutz. Als Folge des „Fitness-Checks“ könnten dann die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und die Vogelschutzrichtlinie erheblich geschwĂ€cht werden. 27.000 Natura-2000-Schutzgebiete sind davon betroffen, ĂŒber 5.000 allein in Deutschland.

Der NABU fordert die Bevölkerung unter www.NABU.de/naturschaetze zur Teilnahme auf, dem Ostseeschweinswal eine Zukunft zu geben. Der Ostseeschweinswal und alle anderen NaturschÀtze sind es wert, erhalten zu werden.

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Eintrag vom: 15.05.2015  




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