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Störung im Atomkraftwerk Fessenheim vom 09.04.2014
Beim Befüllen von Wassertanks gab es zunächst eine Verstopfung eines Überlaufrohres
im nicht-nuklearen Bereich. Dadurch kam es zu einem Überlauf des Tanks und zu Überflutungen (Wassereintritt) in den Leittechnik-Schränken des Reaktorschutzsystems. Daher musste der Reaktor abgeschaltet werden. Die Leistungsregelung bzw. eine reguläre Abschaltung des Reaktors war nicht mehr möglich, da die Steuerstäbe im Reaktor durch die ausgefallene Leittechnik nicht mehr normal (= elektrisch) eingefahren werden konnten. Eine Reaktor-Schnellabschaltung mit den Steuerstäben (= Einfallen der Steuerstäbe in den AReaktorkern durch die eigene Schwerkraft) wäre wohl noch möglich gewesen (dies ist aber nur für den äußersten Notfall vorgesehen, wird daher nur als „ultima ratio“ praktiziert und birgt außerdem eigene weitere Risiken).

Der Betreiber (EDF) hat sich daher zur Abschaltung des Reaktors für eine dritte Möglichkeit, die sogenannte Aufborierung des Kühlwassers, entschieden (Zuführung von Kühlwasser, das mit Bor versetzt ist, welches die Neutronen „einfangen“ kann und so die Kernspaltungen unterbricht). Damit wurde der Reaktor letztendlich abgeschaltet. Hinzu kam, dass der Primärkreislauf des Reaktors dabei offensichtlich zu schnell bzw. mit zu kaltem borhaltigem Kühlwasser gespeist wurde. Dies hätte an bestimmten Stellen des Primärkreislaufs eventuell zu einem sogenannten Sprödbruch führen können. Teilweise wurden während der Störung auch betriebliche Sicherheitsvorschriften missachtet.


Fazit

Die Störung im nicht-nuklearen Teil des AKW Fessenheim konnte sich auf den nuklearen Teil und sogar auf das Reaktorschutzsystem auswirken; dies war offenbar seitens des Betreibers EDF nicht erwartet bzw. dafür konstruktiv nicht vorgebeugt worden.
TRAS und Öko-Institut bezeichnen beide die Störung als schwerwiegend. Die Einstufung der EDF in INES-Stufe 1 (siehe unten) steht dazu ein Stück weit im Widerspruch. Die Schwere der Störung ging aus der damaligen Meldung der EDF in keiner Weise hervor. Die Tragweite wurde erst Monate später kommuniziert und bekannt.


Weitere Hinweise

Die EDF hat die obigen Vorkommnisse nach der Internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 1 (= Störung) eingeordnet (von 7 möglichen Stufen) – die Stufe 1 muss nicht der IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation in Wien) gemeldet werden.
Die Störung vom 09.04.2014 wurde auch in der Sitzung des Deutschen Begleitausschusses Fessenheim beim Regierungspräsidium Freiburg am 08.10.2014 behandelt. Dazu liegt jedoch noch kein Protokoll vor.


 
Eintrag vom: 01.02.2015  




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