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AKW Fessenheim
Französische Elektrizitätsgesellschaft legt kurzfristig
Antrag für das AKW Fessenheim zu Neugenehmigung der
Einleitung von Abwasser in den Rhein und der Wasserentnahme vor

Nur 21 Tage Zeit für Einspruch –TRAS hat noch
rechtzeitig umfangreiche Stellungnahme gegen
Bewilligung eingereicht – Stadt Freiburg unterstützt
TRAS

TRAS, der Trinationale Atomschutzverband am Oberrhein,
erhebt im Namen seiner Mitglieder, zu denen auch die Stadt
Freiburg gehört, Einspruch gegen den Antrag der französischen,
staatlichen Elektrizitätsgesellschaft (EdF). Freiburg konnte dazu
keine Stellungnahme abgeben, da die Stadt keine
Rheinanliegerin ist.

Die EdF hatte am 1. Dezember 2014 kurzfristig bei der
französischen Atomaufsichtsbehörde (ASN) einen Antrag für eine
Neugenehmigung für die Entnahme von Wasser und die
Einleitung von Abwässer in den Rhein in dem von ihr betriebenen
Atomkraftwerk (AKW) in Fessenheim gestellt.

Die bisherigen Genehmigungen stammen aus der Anfangszeit
des AKW vor rund 36 Jahren und gelten als veraltet. Diese
Tatsache hat TRAS, in dem die Stadt seit vielen Jahren Mitglied
ist, schon mehrfach in Frankreich vor Gerichten und bei der ASN
geltend gemacht, bislang aber leider ohne Erfolg. Insofern fühlen
sich TRAS und seine Mitglieder durch das nunmehr angestrengte
neue Genehmigungsverfahren bestätigt.

Nur 21 Tage Zeit blieb den Betroffenen auf beiden Seiten des
Rheins, die mehr als 2000 Seiten – und nur online verfügbaren –
Unterlagen zu lesen und Einspruch einzulegen. Der Grund für
den Antrag der EdF ist, dass das AKW Fessenheim bislang keine
rechtsgültige Genehmigung für die Entnahme von Rheinwasser
und die Einleitung von chemisch und radioaktiv belasteten
Abwässern hat. TRAS hat diese Tatsache seit Jahren vor den
Gerichten kritisiert. Dieser Antrag auf eine Bewilligung ist vor
dem Hinblick, dass die französische Regierung das AKW in
einem Jahr stilllegen will, nicht glaubwürdig.

Die Stellungnahmen mussten zudem bei der EdF und nicht bei
der eigentlich zuständigen Aufsichtsbehörde, der ASN,
eingereicht werden. Dieses Verfahren erscheint ungewöhnlich
und ist vom Grundsatz her problematisch, da die EdF
Antragstellerin mit eigenen Interessen ist und vermutet werden
muss, dass sie die eingehenden Stellungnahmen entsprechend
bewertet.

Der Antrag der EdF für eine Genehmigung der Einleitung von
Abwärme und von radioaktiv und chemisch belasteten
Abwässern in den Rhein widerspricht aus Sicht der TRAS
geltenden französischen und europäischen Rechtsnormen.
Wesentliche Umweltaspekte werden nicht oder nur mangelhaft
berücksichtigt. Die Anforderungen der
Umweltverträglichkeitsprüfung sind deshalb nicht erfüllt.
 
Eintrag vom: 01.02.2015  




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