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AKW Fessenheim: Einspruchsverfahren
Anfrage an die Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer zum im Dezember stattfindenden Einspruchsverfahren in Sachen AKW Fessenheim:


Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Schäfer,

durch Freunde aus der elsässischen Umweltbewegung wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass es in Sachen AKW Fessenheim im Dezember ein wichtiges Einspruchsverfahren geben wird.

Thema des Verfahrens ist nach unseren bisherigen Informationen die Einleitung von Radioaktivität (u.a. Tritium), Schadstoffen und Wärme an die Umwelt und in den Rhein.

Laut "Arrêté préfectorale" vom 26.05.1972 darf der Rhein durch die beiden Blöcke des AKW Fessenheim im Juni, Juli und August um skandalöse 4 °C und im September, Oktober, November, März, April und Mai um 6,5 °C erwärmt werden. Im Dezember, Januar und Februar darf der Rhein sogar um 7 °C wärmer werden. Bis auf 30 Grad darf das Atomkraftwerk den Rhein aufheizen und dazu kommt immer auch die Abgabe von radioaktivem Tritium in die Trinkwasserquelle von Millionen von Rheinanliegern flussabwärts. Bei einer Betrachtung der vom AKW Fessenheim ausgehenden Wärmeverschmutzung darf nicht nur die Situation am Ausflußrohr betrachtet werden, sondern die negativen Auswirkungen dieser starken Erwärmung auf das Ökosystem des gesamten Flusses bis zur Mündung. Wenn alle Kraftwerke am Rhein auf Kühltürme verzichtet hätten, dann wäre der Rhein biologisch tot.

Wir bitten das Regierungspräsidium die Unterlagen zu prüfen, sich an diesem Verfahren zu beteiligen und die Interessen der Menschen in der Region, aber auch die Interessen der Rheinanlieger zu vertreten. Nicht nur der BUND hat ein großes Interesse an einer Übersetzung der französischen Unterlagen.

Offen ist für uns auch die Frage wer einspruchsberechtigt ist. Dürfen auch Gemeinden, Verbände und Einzelpersonen Einspruch einlegen? Wie lange ist die Einspruchsfrist, welche Formalitäten müssen beachtet werden und gibt es die Möglichkeit einer Fristverlängerung?

Gerade bei einem so sensiblen Thema, das die Lebensinteressen der Menschen bis in die Niederlande betrifft, darf nach unserer Ansicht nichts überstürzt werden. Hier gibt es viele offene Fragen, die in einem solchen Verfahren sehr sorgfältig geklärt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Mayer, Geschäftsführer
 
Eintrag vom: 28.11.2014  




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