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NABU: Keine Fracking-Erlaubnis durch die Hintertür
Bundesregierung gefährdet Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser durch zu viele Schlupflöcher

Der NABU hat die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe für ein Fracking Gesetz als eine „Fracking-Erlaubnis durch die Hintertür“ kritisiert. Mit ihrem Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung entgegen ursprünglicher Ankündigungen unzählige Schlupflöcher, die eine Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen vielerorts möglich machen. Damit bleibt der Entwurf weit hinter den Forderungen des NABU zurück: „Zum Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser, ist es unverantwortlich, dass die Bundesregierung Fracking-Vorhaben in Deutschland zulässt. Die Bundesregierung ist gegenüber der Industrie eingeknickt und weicht sogar die Mindestbohrtiefe von 3.000 Metern und das bereits angekündigte Moratorium bis 2021 auf“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Nach den jetzt vorliegenden, zwischen Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten Entwürfen soll die unkonventionelle Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe mittels Fracking durch Probebohrungen zur Erforschung möglich werden. Unternehmen können ihr Fracking-Vorhaben über eine Expertenkommission beantragen, was dann von den Landesbergämtern und den örtlichen Wasserbehörden entschieden wird. Bereits ab dem Jahr 2019 können Konzerne bei erfolgreichen Probebohrungen auf den kommerziellen Einsatz von Fracking hoffen.

Der NABU begrüßt zwar die Intention der Bundesregierung, den Rechtsrahmen anzupassen. „Die von Bundesumweltministerin Hendricks getroffenen Regelungen werden nicht ausreichen, die Gefahren und Risiken für Mensch, Natur und Trinkwasser hinreichend zu bannen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, weil die Erkenntnisse nicht von einem auf andere Bohrstandorte übertragbar sind“, so NABU-Energieexperte Sebastian Scholz.

Der NABU lehnt den Einsatz der Fracking-Technologie zur Erkundung und Gewinnung von Erdgas in Deutschland aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab und fordert durch Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten ein faktisches nationales Fracking-Verbot.
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Eintrag vom: 23.11.2014  




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