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NABU-Umweltverträglichkeitsprüfung der deutschen Jagdgesetze
Das deutsche Jagdrecht ist heillos veraltet und gehört ins Museum

Anlässlich der aktuellen Debatten um die Novellierung der Landesjagdgesetze in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen hat der NABU die Jagdgesetze im Bund und in allen 16 Bundesländern einer naturschutzfachlichen Bewertung unterzogen. Zu den NABU-Kriterien für eine naturverträgliche Jagd zählen die Anzahl der jagdbaren Arten, Jagdruhezeiten und die Jagdausübung.

Das Ergebnis ist ernüchternd: „Die derzeitigen jagdgesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder erfüllen mit Ausnahme von Berlin und Rheinland-Pfalz noch nicht einmal zehn Prozent der NABU-Forderungen hinsichtlich einer ökologischen Ausrichtung der Jagd. Anforderungen des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie gesellschaftliche und ethische Anliegen werden bisher kaum berücksichtigt“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Das deutsche Jagdrecht ist verstaubt und veraltet: Der lodengrüne Geist des letzten Jahrhunderts haucht einem aus den meisten Jagdgesetzen entgegen.“ Der NABU fordert Bundesregierung und Landesregierungen auf, die alten Jagdgesetze ins Museum zu tragen und moderne Jagdgesetze mit Naturschützern, Tierschützern und Jägern zu entwickeln.

Derzeit unterliegen in fast allen Bundesländern gut 150 Tierarten dem Jagdrecht. Davon ist fast jede dritte Art nach dem Naturschutzgesetz streng geschützt. Die Jagd findet das ganze Jahr über statt, denn vor allem Wildschweine und Füchse, aber auch Waschbären und Wildkaninchen, haben in einigen Bundesländern das ganze Jahr über Jagdzeit.

Immerhin werden aus NABU-Sicht durch die Reformen die Jagdgesetze in einigen Bundesländern verbessert. „Die aktuellen Gesetzentwürfe aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen weisen in die Zukunft, auch wenn leider nicht alle Forderungen des NABU berücksichtigt werden“, so Tschimpke.

In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen werden künftig deutlich weniger Arten dem Jagdrecht unterliegen, der Tierschutz wird stärker berücksichtigt, die Baujagd nur noch eingeschränkt möglich und Totschlagfallen nicht mehr zulässig sein. Zum Schutz der Umwelt, der Wildtiere und des Menschen soll zumindest der Einsatz von bleifreier Büchsenmunition in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und in Schleswig-Holstein verpflichtend werden. In allen anderen Bundesländern darf jedoch nach wie vor mit bleihaltiger Büchsenmunition geschossen werden.


„Wollen die Jäger gesellschaftsfähig bleiben, müssen sie sich den gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte öffnen“, sagte NABU-Jagdexperte Stefan Adler. Angesichts explodierender Wildschweinbestände und des Rückgangs von Arten wie Feldhase und Rebhuhn sei eine Brauchtumspflege und das Beharren der Jagdverbände auf althergebrachte Methoden nicht hilfreich. „Jäger und Naturschützer müssen gemeinsam anpacken, um den Schwund der Arten und ihrer Lebensräume aufzuhalten: durch eine naturfördernde Landwirtschaft, einen verbesserten Lebensraumverbund und ein wirksameres Schutzgebietssystem“, so Adler.
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Eintrag vom: 17.10.2014  




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