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NABU zum Stopp der Pkw-Maut durch Kanzlerin Merkel
Miller: Unsinns-Konzept ohne ökologische Lenkungswirkung

Berlin – Zu den Gerüchten, Kanzlerin Angela Merkel habe die Maut-Pläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt gestoppt, erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das von Minister Dobrindt geplante Maut-Konzept hat sich nicht nur als Unsinns-Maut, sondern nun auch als Luftnummer erwiesen. Gut, dass es von höchster Stelle gestoppt wurde. Dennoch entlastet diese Entscheidung die Bundesregierung nicht davon, ein tragfähiges Modell zum Erhalt der Infrastruktur vorzulegen. Dazu war die zuletzt diskutierte Maut kaum geeignet. Viel entscheidender ist jedoch, dass sie keinerlei ökologische Lenkungswirkung entfaltet hätte."

Hier, so Miller, sollte stur ein populistisches Wahlkampfversprechen der CSU durchgeboxt werden, anstatt dringende Verkehrsprobleme dieses Landes anzugehen. „Nur eine entfernungsabhängige und an den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge gekoppelte Pkw-Maut auf allen Straßen würde gewährleisten, dass dem Autofahrer die Kosten für Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschäden angelastet werden, die die Abgase seines Fahrzeugs verursachen", so Miller. Viel einfacher und kostengünstiger sei jedoch ohnehin eine Erhöhung der Mineralölsteuer. Wer viel fährt, würde dann stärker belastet. Der NABU sieht darin auch das beste Instrument zur Infrastrukturfinanzierung.

Wichtiger jedoch als die Diskussion um die Maut für die rund 44 Millionen Pkw auf deutschen Straßen sei die Weiterentwicklung der Lkw-Maut, wie sie auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorsehe. „Insbesondere der Schwerlastverkehr nimmt die Infrastruktur stark in Anspruch, so dass eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Straßen und ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen dringend erforderlich ist“, erklärt Miller.

Erst in der vergangenen Woche hatten Deutschlands Umweltverbände ein gemeinsames Klimakonzept zur drastischen Reduktion der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bis 2050 vorgelegt, das unter anderem auch eine Pkw-Maut vorsieht.
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Eintrag vom: 11.07.2014  




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